Die Nutzung von gewerblichen Anwaltsuchdiensten und Internetplattformen ist in der Anwaltschaft weit verbreitet. Mehr als 60 Prozent der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte akquirieren über diese Kanäle neue Mandanten. Das geht aus einer Untersuchung des Soldan Instituts hervor, für die 1.179 Berufsträger befragt wurden. Gleichwohl hat diese Form der Akquisition für die meisten Anwälte keine große wirtschaftliche Bedeutung. Lediglich fünf Prozent der Befragten erhalten auf diesem Wege mehr als 40 Prozent ihrer Mandate. Während Kleinkanzleien häufiger von der Mandatsvermittlung über das Internet profitieren, spielt sie für die Akquise von Unternehmensmandaten eher eine geringe Rolle, stellen die Kölner Berufsforscher weiter fest. Grundsätzlich ist die Vermittlung von Mandaten durch Dritte ein heißes Eisen des anwaltlichen Berufsrechts, weil schnell der Verdacht entsteht, dass es hierbei zu einem Verstoß gegen das Provisionsverbot (§ 49b Abs. 3 BRAO) kommt. Nach der Rechtsprechung entfallen jedoch erfolgsunabhängige, pauschale Entgelte, die Anwälte zum Beispiel als Nutzungsgebühr für eine Internetplattform oder Mitgliedschaft bei einem Suchdienst zahlen nicht unter das Provisionsverbot, erklärt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts.
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Über das Soldan Institut:
Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein, der Bundesrechtsanwaltskammer und Wolters Kluwer Deutschland unterstützt. Der Institutsdirektor, Prof. Dr. Matthias Kilian, ist Inhaber einer Professur u.a. für Anwaltsrecht und anwaltsorientierte Juristenausbildung der Universität zu Köln.