Der Palandt – Alle Jahre wieder

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Ein starkes Stück

Gehasst und gefürchtet wegen seiner berühmt berüchtigten Abkürzungen, aber trotzdem nicht wegzudenken und wohl (oder deswegen?) das bekannteste juristische Werk: der Palandt.

Jeder Jurist kennt ihn und schon im Studium muss man sich mit ihm auseinandersetzen. Als Buchhändler lernt man im Fachbuchhandel sehr schnell, dass auch ältere Auflagen bei Studenten heiß begehrt sind, da sie erst lernen müssen, den Palandt wegen seines eigenwilligen Abkürzungswusts überhaupt lesen zu können. Und da kommt eine antiquarische Ausgabe gerade recht.

Die Bezeichnung „Kurz-Kommentar“ könnte einen juristischen Laien schnell in die Irre führen, denn die über 3200 Seiten Dünndruckpapier mit einem Gewicht von fast 3 kg haben es in sich: eng bedruckt und in kleiner Schriftgröße kommt die Kommentierung daher. Nichts für leseschwache Augen. Da hilft kein Tablet, sondern nur eine gute Brille, denn den Palandt gibt es weiterhin nur in gedruckter Form.

Im Dezember 2015 ist die 75. Auflage des seit 1938 erstmals und seit 1949 jährlich erscheinenden Kommentars ausgeliefert worden. Anlässlich dieser Jubiläumsausgabe gibt der Beck-Verlag seinem Aushängeschild eine kostenlose Festschrift bei. Sie enthält „eine bunte Mischung aus unterhaltsamen, informativen und wissenschaftlichen Beiträgen“ (Quelle: Beck-Verlag) von hochkarätigen Autoren.

Eines ist auf jeden Fall gewiss: auch in Zeiten der rasend fortschreitenden Digitalisierung von Fachmedien wird der Palandt noch so manche Juristen-Generation begleiten. Bestimmt keine weiteren 75 Auflagen in Print, aber dennoch sicher in anderer Erscheinungsform als DER BGB-Standardkommentar schlechthin.