Soldan Institut zieht Zwischenfazit zum Mediationsförderungsgesetz: Erst jeder siebte Anwalt sieht die Mediation gestärkt

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(Köln) – Seit Mitte 2012 ist das Mediationsförderungsgesetz nun in Kraft, doch fast die Hälfte der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (46 %) haben bislang keine spürbaren Veränderungen feststellen können. Lediglich 14 % sind der Auffassung, dass das Gesetz die Bedeutung dieser alternativen Form der Beilegung rechtlicher Konflikte gestärkt hat. Das geht aus einer Untersuchung des Soldan Instituts hervor.

Daraus ergibt sich jedoch nicht, dass die deutschen Anwältinnen und Anwälte in der Mediation nicht engagiert wären: Immerhin hatten 40 % in dem der Befragung vorangegangenen Zwölf-Monats-Zeitraum Mediationsmandate als Parteivertreter begleitet. 16 % waren mit einem Mediationsmandat befasst, 10 % mit zwei, 11 % mit drei bis fünf und 3 % mit mehr als fünf. Im Mittel hat jeder Anwalt 1,6 Mediationen begleitet. Die Kölner Berufsforscher schätzen die Zahl der Verfahren, an denen Rechtsanwälte auf Seiten von Medianten beteiligt sind, daher auf gegenwärtig 80.000 bis 100.000 pro Jahr.

Seit den 1990er Jahren hat die Mediation als alternativer Konfliktbeilegungsme-chanismus an Bedeutung gewonnen, ohne gesetzlich geregelt zu sein. Mit dem Mediationsförderungsgesetz hat der Gesetzgeber dafür erstmals Maßstäbe und Leitlinien geschaffen. Dabei war es sein ausdrückliches Ziel, die Mediation weiter im Bewusstsein der Bevölkerung und der in der Rechtspflege tätigen Personen zu verankern. „Kurzfristig konnte man vom Mediationsgesetz keine Wunder erwarten. Das Gesetz hat aber die Mediation im Rahmen des ihm Möglichen zumindest ein wenig vorangebracht“, sagt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts. „Größere Umbrüche sind erst über einen längeren Zeitraum und mit Hilfe von weiteren flankierenden Maßnahmen des Gesetzgebers zu erwarten.“

Hinweise für die Redaktionen:

Ausführlich berichtet das Soldan Institut im Heft 6/2015 der Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM) über die Ergebnisse der Untersuchung. Die dem Artikel zu Grunde liegende Befragung erfolgte im Rahmen des Berufsrechtsbarometers des Soldan Instituts. Das Berufsrechtsbarometer ist eine zweijährlich durchgeführte empirische Studie zu aktuellen berufs- und rechtspolitischen Fragen, die die Anwaltschaft unmittelbar oder mittelbar betreffen. Die Befragung für das Berufsrechtsbarometer 2015 erfolgte von Ende April Mai bis Anfang Juli 2015. Befragt wurden zum Thema Mediation 1.132 berufsausübende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren außergerichtlicher Konfliktbeilegung („Mediationsförderungsgesetz“, BGBl I S. 1577) ist am 26. Juli 2012 in Kraft getreten. Es geht zurück auf die Richtlinie 2008/52/EG (Mediationsrichtlinie) vom 20. Mai 2008. Diese EU-Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten, bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen aus dem Bereich der grenzüberschreitenden Streitigkeiten in nationales Recht umzusetzen. Das als Art. 1 des Mediationsförderungsgesetzes verabschiedete Mediationsgesetz hat ein Berufsrecht der Mediatoren geschaffen.

Ansprechpartner:

Prof. Dr. Matthias Kilian
Tel.: 0221 5481 1123
Fax: 0221 5481 1125
Mobil: 0172 63 93 699
kilian@soldaninstitut.de

Pressekontakt:

Annika Wolf
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Über das Soldan Institut:

Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein, der Bundesrechtsanwaltskammer und Wolters Kluwer Deutschland unterstützt. Der Institutsdirektor, Prof. Dr. Matthias Kilian, ist Inhaber einer Professur u.a. für Anwaltsrecht und anwaltsorientierte Juristenausbildung der Universität zu Köln.