Viel ist darüber diskutiert worden, Ende 2025 ist es nun in Kraft getreten: das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung des Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit. Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Zahlungsansprüche bis zu einer Höhe von 10.000 Euro beim Amtsgericht künftig über eine digitale Plattform geltend machen können. Über diese Plattform können sie mit allen Verfahrensbeteiligten kommunizieren und auch Dokumente austauschen. Auf diese Weise soll der Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger erleichtert und perspektivisch ebenfalls die Justiz entlastet werden, insbesondere durch strukturierte Daten und deren bessere Weiterverarbeitung in gerichtlichen Prozessen. So lauten jedenfalls die Zielvorstellungen des Gesetzgebers.
Nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) werde die Erprobung des Online-Verfahrens für April 2026 angestrebt. Dann würden die erforderlichen digitalen Eingabesysteme zur Erstellung einer Klage im Online-Verfahren für die Fluggastrechte „und darüber hinaus“ bereitgestellt, heißt es aus dem Ministerium. Derzeit (Stand Anfang Februar) nehmen zehn Bundesländer an der Erprobung teil: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Sie benennen mindestens 16 Amtsgerichte, an denen das digitale Verfahren getestet werden soll. Es ist möglich, dass sich weitere Länder und Amtsgerichte der Erprobung des Online-Verfahrens anschließen, teilt das BMJV mit. Die finale Benennung der Amtsgerichte werde zeitnah durch Rechtsverordnung der Länder geschehen.
Bei vier Amtsgerichten werden sich die digitalen Verfahren auf die Streitigkeiten über Fluggastrechte beschränken. Dieser Anwendungsfall wurde ausgewählt, da diese Klagen sehr gehäuft vorkommen (Massenverfahren) und oftmals standardisierbare Fallgestaltungen betreffen. Diese eigneten sich gut dafür, um das zivilgerichtliche Online-Verfahren zu erproben, erklärt das BMJV. Daneben würden aktuell aber „auch digitale Eingabesysteme für allgemeine Zahlungsklagen in der Zuständigkeit der Amtsgerichte entwickelt. Zugleich wird an einer Standardisierung bei der Übermittlung der Datensätze gearbeitet, um bei den Amtsgerichten eine datenbasierte Weiternutzung – nebst zugehörigen Metadaten – zu ermöglichen. Hierzu werden XJustiz-Datensätze für die Klageeinreichung entwickelt“, so das Ministerium, das hier zusammen mit der DigitalService GmbH des Bundes die digitalen Lösungen entwickelt. Dazu gehört vor allem auch die Entwicklung einer bundeseinheitlichen Kommunikationsplattform in enger Abstimmung mit der Justiz in den jeweiligen teilnehmenden Bundesländern. Hier kann nach Angaben des BMJV die Erprobung nicht vor Anfang 2027 beginnen.
Das Online-Verfahren an den Amtsgerichten steht jedoch nicht nur Verbrauchern offen. Auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen es nutzen und dafür insbesondere das besondere elektronische Anwaltspostfach nutzen. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt denn auch die Erprobung und will sie unterstützen. Allerdings sieht man in der Kammer einigen Nachbesserungsbedarf. „Ein Beklagter muss das Online-Verfahren akzeptieren, wenn der Kläger das will“, sagt Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann, Vizepräsidentin der BRAK. Ihm bleiben dann zwei Wochen, um sich auf der Plattform zu registrieren – das sei für mache eine große Hürde. Hinzu komme, dass in diesen Verfahren die mündliche Verhandlung die Ausnahme und nicht mehr die Regel sei, kritisiert Fuhrmann. Dabei hätten gerade die mündlichen Verhandlungen immer eine sehr große Bedeutung für die Streitbeilegung – vor allem wenn eine Partei nicht anwaltlich vertreten seien. Sie sieht die Gefahr, dass Beklagte von dem Procedere überfordert werden könnten und es häufiger zu Versäumnisurteilen komme.
Es bleibt auch abzuwarten, wie sich die Rechtsschutzversicherer verhalten. Um Kostenanreize für das Online-Verfahren zu schaffen, sind die Gerichtsgebühren im digitalen Verfahren geringer als im herkömmlichen. Fuhrmann befürchtet daher, dass die Rechtsschutzversicherer ihre Deckungszusagen nur noch für das Onlineverfahren geben, um Kosten zu sparen. Sie ist jedoch skeptisch, was die Kosteneinsparungen betrifft: „In der Evaluationsphase wird sich herausstellen, ob das Online-verfahren wirklich effizienter und günstiger ist.“

