BRAK kritisiert „alarmierende Praktiken“ bei den Rechtsschutzversicherern

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Das Verhältnis zwischen Anwaltschaft und Rechtsschutzversicherern ist nicht spannungsfrei: Die neueste Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird kaum zur Entspannung beitragen. Aus ihr geht hervor, dass Rechtsschutzversicherern häufig ihre Versicherungsnehmer rechtlich beraten und ihnen sogar Abstandszahlungen anbieten, damit sie Mandate widerrufen oder ihre Rechtsangelegenheit nicht mehr weiterverfolgen.

Die BRAK spricht von „alarmierenden Praktiken“ und verlangt, dass diese umfassend untersucht werden und fordert „eine klare gesetzliche Regelung“, die solche Eingriffe verhindern.  

So gaben gut 40 Prozent der rund 6.000 Anwältinnen und Anwälte, die an der Umfrage zwischen dem 30. Oktober 2025 und 5. Januar 2026 teilgenommen haben, an, dass Mandantinnen und Mandanten vor der Mandatserteilung durch ihre Rechtsschutzversicherung beraten oder vertreten wurden. Rund 12 Prozent berichteten, dass die Versicherer den Mandanten Abstandszahlungen angeboten hätten, damit sie das Mandant nicht erteilen oder die Sache rechtlich weiterverfolgen. Von diesen 745 Kolleginnen und Kollegen berichteten wiederum 40 Prozent, dass die Rechtsschutzversicherer die Mandantinnen und Mandanten zuvor konkret über die Erfolgsaussichten ihres Anspruchs beraten hätten. Laut der Umfrage kommen solche Abstandszahlungen mit 58 Prozent besonders häufig bei Ordnungswidrigkeitsverfahren vor. Die Höhe der Ansprüche lag im Durchschnitt bei rund 7.700 Euro, wie es aus den Antworten von 250 hervorgeht.

Die Umfrage zeige, dass Versicherte von ihren Rechtsschutzversicherern keinen unabhängigen Rechtsrat erwarten können, sagt BRAK-Vizepräsident Rechtsanwalt Dr. Christian Lemke. Das Interesse der Versicherer liege auf der Vermeidung von Kosten, nicht auf der Durchsetzung der Rechte der Bürger.

Bereits im vergangenen Spätherbst hatten sich BRAK und Deutscher Anwaltverein aus diesen Gründen entschieden gegen den damaligen Beschlussvorschlag Bayerns zu Justizministerkonferenz gewandt. Dieser sah vor, das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) so weiterzuentwickeln, dass Rechtsschutzversicherern unter bestimmten Voraussetzungen ihre Versicherungsnehmer außergerichtlich beraten und vertreten dürfen. Dieser Vorschlag fand aber keine Zustimmung bei den Landesjustizministern.