Die Anträge für Schlichtungen bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sind im Jahr 2025 um fast 50 Prozent auf insgesamt 1.498 Anträge gestiegen. „Auf diese Flut von Anträgen waren wir nicht vorbreitet“, sagt Alexander Jeroch, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle in Berlin. Die rasante Zunahme führt er auf KI-Tools wie Chat GPT oder Gemini zurück. Diese Large Language-Modelle unterstützen die Nutzer bereits bei der Kontaktaufnahme zur Schlichtungsstelle. So weisen sie zum Beispiel Nutzer daraufhin, dass sie sich bei Problemen mit ihrem Anwalt oder ihrer Anwältin kostenfrei an die Schlichtungsstelle wenden können. Zum anderen helfen diese KI-Tools auch dabei, Schlichtungsanträge zu formulieren. Nach Angaben von Jeroch gleichen sich viele der zahlreichen Anträge im Aufbau und häufig auch bei den Fehlern, etwa einer falschen Anspruchsgrundlage, was dann auf die Nutzung von Chat GPT und Co. schließen lässt. „Von dieser Entwicklung sind derzeit viele Schlichtungsstellen betroffen, nicht nur die Schlichtungsstelle der Anwaltschaft“, berichtet Jeroch. Zum einen begrüßt er die dadurch gewonnene Bekanntheit, zum anderen muss er auch einer Überlastung entgegenwirken und neue Bearbeitungsroutinen entwickeln.
Wie aus dem gerade veröffentlichten Tätigkeitsbericht hervorgeht, muss sich die Schlichtungsstelle zudem mit immer komplexeren Sachverhalten und mit zum Teil deutlich höheren Streitwerten auseinandersetzen. Seit Anfang 2025 gilt nicht mehr die Grenze von 50.000 Euro Streitwert, der die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle bislang beschränkte. Trotz der rasanten Zunahme der Anträge und der steigenden Komplexität der Sachverhalte vergingen 2025 im Durchschnitt 62 Tage – vom Vorliegen der vollständigen Schlichtungsakte bis zum Versenden des Schlichtungsvorschlags. „Damit liegen wir deutlich unter der Maximaldauer von 90 Tagen, die das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz erlaubt“, teilt Jeroch mit. Er rechnet allerdings damit, dass er dieses Bearbeitungstempo in der Schlichtungsstelle in diesem Jahr nicht weiter einhalten kann.
Laut Tätigkeitsbericht konnte die Schlichtungsstelle im vergangenen Jahr 11 Prozent mehr Einigungsvorschläge unterbreiten und fast zwei Drittel der Fälle erfolgreich befrieden. Jeroch geht davon aus, dass die tatsächliche Quote der befriedeten Streitigkeiten noch höher ist, da einige Parteien den Vorschlag der Schlichtungsstelle zwar ablehnen, danach aber keine Weiterungen mehr anstrengen. Diese Fälle können jedoch statistisch nicht erfasst werden.
Von den erledigten und in der Statistik aufgeführten Fällen betraf etwas mehr als die Hälfte Auseinandersetzungen um das Anwaltshonorar. Bei der anderen knappen Hälfte ging es um Schadenersatzforderungen gegen die Anwältin oder den Anwalt. Jeroch wünscht sich mehr und bessere Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant „Über Geld muss man reden. Gebührentatbestände können sich im Verlauf des Verfahrens ändern. Es ist nicht gut, wenn eine Honorarforderung den Mandanten völlig unerwartet trifft“, stellt Jeroch immer wieder fest. Das Gesetz lasse den Mandanten da allein. Er wünscht sich mehr Transparenz in Vergütungsfragen.

