Anwälte müssen künftig Berufsrechtskenntnisse nachweisen – Soldan Moot hilft dabei

0
3237

Künftig müssen alle neu zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Kenntnisse im anwaltlichen Berufsrecht nachweisen. Bei der Verabschiedung der großen BRAO-Reform am 10. Juni 2021 hat der Bundestag auch diese Änderung beschlossen. In die Regelungen zu den allgemeinen Berufspflichten soll folgende Ergänzung in § 43f BRAO aufgenommen werden: „Der Rechtsanwalt hat innerhalb des ersten Jahres nach seiner erstmaligen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft an einer Lehrveranstaltung über das rechtsanwaltliche Berufsrecht teilzunehmen. Die Lehrveranstaltung muss mindestens zehn Zeitstunden dauern und die wesentlichen Bereiche des anwaltlichen Berufsrechts umfassen.“ Diese Nachweispflicht besteht nicht für Anwältinnen und Anwälte, die vor dem In-Kraft-Treten der BRAO-Reform erstmals zugelassen wurden. Dies wird im Laufe des nächsten Jahres sein. Ausgenommen sind auch alle Anwältinnen und Anwälte, die nachweisen können, dass sie innerhalb von sieben Jahren vor ihrer Zulassung an einer Lehrveranstaltung zum Berufsrecht teilgenommen haben.

Mit dieser Vorschrift ist der Gesetzgeber nun einer langjährigen Forderung der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins sowie der Wissenschaft nachgekommen. Sie hatten immer wieder kritisiert, dass Anwältinnen und Anwälte in Deutschland ihren Beruf ausüben könnten, ohne Kenntnisse des eigenen Berufsrechts zu besitzen. Dabei regelt das anwaltliche Berufsrecht wichtige Punkte wie das Tätigkeitsverbot bei Interessenkonflikten sowie Informations- und Verschwiegenheitpflichten und ist somit ein zentrales Element des Mandantenschutzes.

Auch in der universitären Juristenausbildung gehören Vorlesungen und Seminare zum anwaltlichen Berufsrecht bislang nicht zum Pflichtkanon der Studierenden. Die Initiatoren des Soldan Moot Courts haben diese Lücke frühzeitig erkannt, als sie den ersten studentischen Wettbewerb zum anwaltlichen Berufsrechts ins Leben gerufen haben. In den fiktiven Fällen, die die Studierenden als Vertreter der Kläger und Beklagten behandeln, spielen auch immer berufsrechtliche Aspekte eine Rolle. „Die Teilnehmer erwerben auf diese Weise sehr praxisnah wesentliche Kenntnisse im anwaltlichen Berufsrecht. Selbstverständlich bescheinigen wir ihnen dieses Wissen. Das nutzt ihnen jetzt bei ihrer späteren Zulassung“, erklärt Prof. Dr. Christian Wolf. Er leitet das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) an der Universität Hannover und ist zuständig für die wissenschaftliche und organisatorische Durchführung des Wettbewerbs.

Der Fall des diesjährigen Soldan Moot wird am 1. Juli 2021 ausgegeben. Bis zum 29. Juli 2021 haben studentische Team noch Gelegenheit sich anzumelden.