Anwaltschaft in der Corona-Pandemie: Leichte Verbesserung, aber noch keine Entspannung

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Die Anwaltschaft leidet nach wie vor unter den negativen Folgen der Pandemie. Noch immer verzeichnet rund ein Drittel der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weniger Mandate. Das geht aus einer aktuellen Befragung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zwischen Ende Mai und Anfang Juni 2021 hervor, an der sich knapp 6.150 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beteiligt haben. Ähnliche Umfragen zur wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft in der Pandemie hat die Kammer im Herbst 2020 (Zum Artikel) und im April 2020 (Zum Artikel) durchgeführt.

Die aktuellen Ergebnisse zeigen, dass sich die Lage leicht verbessert hat. So klagte im Herbst 2020 noch mehr als die Hälfte der Befragten über ein verringertes Mandatsaufkommen. Etwas verbessert haben sich nach Angaben der BRAK in der Zwischenzeit auch die Außenstände. So gibt es nur noch bei einem Viertel (im Herbst: ein Drittel) mehr offene Rechnungen als vor der Pandemie. „Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte scheinen von der Krise etwas weniger wirtschaftlich bedroht zu sein als noch im vergangenen Herbst. Gleichwohl ist die aktuelle Lage keineswegs als entspannt zu bezeichnen“, stellt die BRAK fest. „Besorgniserregend“ sei es jedoch, dass der Anteil derer, die glaubt, dass sie die Pandemie wirtschaftlich nicht überstehe, relativ konstant geblieben sei: Waren es im Herbst  noch 10 Prozent, sind es jetzt immerhin noch knapp 9 Prozent, die um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten. Besonders hart von der Krise sind laut der Umfrage Sozial-, Straßenverkehrs-, Straf- und Insolvenzrechtler betroffen, Einzelanwälte ebenfalls häufiger als Partner in Kanzleien mit mehr als 20 Anwälten. Aus der regionalen Betrachtung geht hervor, dass die Anwaltschaft in Schleswig-Holstein deutlich besser zurechtkommt als die Kollegen in anderen Bundesländern. Schlusslicht ist Thüringen. Dort gaben 22 Prozent der Befragten an, dass sie um ihre Zukunft bangen.

Durch die Pandemie haben sich die Gerichtsverfahren zum Teil deutlich verzögert. Hier gibt es der Umfrage zufolge kaum Verbesserungen: Rund 40 Prozent (zuvor 47,2 Prozent) berichten, dass sich Verfahren durchschnittlich um mehr als acht Wochen verzögert haben. Das trifft besonders auf Verfahren im Medizin-, Straf-, Sozial-, Familien- und Erbrecht zu. Dabei hinken die Bundesländer Thüringen, Berlin und Brandenburg besonders häufig hinterher. Neue Verfahren mit Bild- und Tonübertragungen konnten diese Situation bislang wenig entschärfen. Fast drei Viertel der Befragten geben an, dass sie diese technischen Möglichkeiten noch nicht genutzt haben. Dabei mag auch die technische Ausstattung der Gerichte eine Rolle spielen. So sind knapp 60 Prozent der Befragten der Meinung, dass sich die Ausstattung der Gerichte in der Pandemie nicht verbessert habe. Nach den Worten von BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels müsse in diesem Punkt zügig nachgebessert werden, damit Verfahrensverzögerungen und ein zumindest vorübergehender Stillstand der Rechtspflege vermieden werden könne.