Anwaltstag diskutiert die großen Reformvorhaben für die Anwaltschaft

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Zwei große Reformgesetze für die Anwaltschaft hat der Bundestag am 10. Juni 2021 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet: das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt, auch Legal-Tech-Gesetz genannt, und das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe, kurz BRAO-Reform.

Mit der großen BRAO-Reform kommt der Gesetzgeber einer längst überfälligen Anpassung an ein zeitgemäßes Berufsrecht ein großes Stück näher, erklärte Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) auf dem diesjährigen Anwaltstag. Die Mehrheit der Anwältinnen und Anwälte in Deutschland arbeitet heute nicht mehr als Einzelkämpfer, sondern übt ihren Beruf zusammen mit Kollegen aus. Diesen Gesellschaften stehen nun alle gesellschaftsrechtlichen Organisationsformen offen.  Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen in Anwaltsgesellschaften und Bürogemeinschaften erweitert. Rechtssuchende könnten bei komplexen Sachverhalten „Beratung aus einer Hand“ erhalten, so Kindermann. Das sei für die Beratenden wie für die Mandantschaft ein „echter Mehrwert“. Ein gestiegenes Interesse der Anwaltschaft an der interprofessionellen Zusammenarbeit stellt auch Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, fest. Nach aktuellen Untersuchungen des Instituts, die er in seinem Vortrag zum Anwaltsmarkt 2021 auf dem Deutschen Anwaltstag präsentierte, sind 19 Prozent der befragten Anwältinnen und Anwälte an einer interprofessionellen Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen interessiert; bei der letzten Befragung im Jahr 2015 waren es lediglich 10 Prozent.

Darüber hinaus bot Kilian in seinem Vortrag interessante Einblicke in das Meinungsbild der Anwaltschaft zum Thema „Legal Tech-Inkasso“. Nach aktuellen Erhebungen des Soldan Instituts spüren 60 Prozent der befragten 2.500 Anwältinnen und Anwälte den zunehmenden Wettbewerbsdruck durch diese relativ neuen Marktteilnehmer, die auf Basis einer Inkassolizenz vornehmlich Rechtsrat für Verbraucher anbieten. Wie Kilian ausführte, sind diese Auswirkungen – bezogen auf die Fachanwaltschaften – vor allem im Miet- und Wohneigentumsrecht, im Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht besonders groß. Dagegen geben nur vier Prozent an, dass sich ihr Mandatsaufkommen durch die Zusammenarbeit mit Legal Tech-Anbietern verbessert habe.

So verwundert es nicht, dass die große Mehrheit von 72 Prozent der Befragten die unterschiedliche Regulierung von Anwälten und Legal-Tech-Anbietern für ihren Berufsstand als nachteilig empfindet. Gut die Hälfte wünscht sich dieselben strengen Berufsregeln für die Legal Techs, 34 Prozent wollen den Status Quo beibehalten.

Mit dem jetzt verabschiedeten Legal-Tech-Gesetz will der Gesetzgeber auch für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Anwaltschaft und Inkasso-Unternehmen sorgen. Das Ungleichgewicht war durch das Urteil zu wenigermiete.de des Bundesgerichtshof entstanden.

Ob es allerdings gelingt, ist zweifelhaft. Mit In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes voraussichtlich Anfang Oktober 2021 erhalten Legal-Tech-Inkasso-Anbieter zusätzliche Pflichten. Im Gegenzug können Anwälte etwas leichter Erfolgshonorare vereinbaren. Die Prozessfinanzierung wird ihnen jedoch weiterhin nicht gestattet.

Wie die vorläufigen Ergebnisse aus den jüngsten Untersuchungen des Soldan Instituts belegen, gehen 34 Prozent der Befragten davon aus, dass sie künftig häufiger Erfolgshonorare vereinbaren werden. 51 Prozent gaben hingegen an, dass ihnen die Lockerung egal sei, da sie prinzipiell keine Erfolgshonorare abschließen. Bei dieser Gruppe der Befragten ist der Anteil derjenigen, die vornehmlich Verbraucher beraten, besonders hoch. Die Anwälte mit unternehmerischen Mandanten stehen hingegen einer Lockerung bei der erfolgsabhängigen Vergütung aufgeschlossener gegenüber und vereinbaren sie auch öfter. „Das ist deshalb interessant, weil rechts- und berufspolitisch über Erfolgshonorare immer aus dem Blickwinkel der Verbrauchermandate diskutiert wird. In der Praxis spielen sie aber eine größere Rolle im Bereich der Unternehmensmandate“, so Kilian.