Die Anwaltschaft schrumpft und wird zunehmend weiblicher

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Auf dem Deutschen Anwaltstag in Leipzig hat Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, Ergebnisse aus seinen empirischen Forschungsarbeiten zur Gegenwart und Zukunft der Anwaltschaft vor. Das sind die wichtigsten Trends:

Die Anwaltschaft schrumpft. Diese Beobachtung trifft vor allem zu, wenn man nur die Zahlen derjenigen heranzieht, die als sog. niedergelassene Rechtsanwälte in Kanzleien tätig sind. Insgesamt waren am 1. Januar 2019 166.370 und damit 0,3 Prozent mehr Anwälte als 2018 zugelassen. Davon entfielen 16.876 (Vorjahr: 14.054) auf Rechts- und Syndikusrechtsanwälte sowie reine Syndikusrechtsanwälte. Wird diese Gruppe und die Zahl der „Alt-Syndizi“ ausgeklammert, ergibt sich ein anderes Bild: Dann treten heute – umgerechnet auf Vollzeit-Tätigkeit – maximal 100.000 Nur-Anwälte auf dem Markt auf. „Am stärksten war der Rückgang im Kammerbezirk Stuttgart. Dort sank die Zahl der Nur-Rechtsanwälte im Zeitraum vom Januar 2017 bis Dezember 2018 um 7 Prozent“, berichtete Kilian.

Gleichzeitig wird die Anwaltschaft zunehmend weiblicher. So wurden im Jahr 2017 mit 52 Prozent erstmals mehr Frauen als Männer neu zugelassen. Dieser Trend hat Folgen für den gesamten Anwaltsmarkt: So sind Frauen eher als Männer daran interessiert, in einem Angestelltenverhältnis zu arbeiten. So liegt zum Beispiel ihr Anteil bei den Syndikusrechtsanwälten bei 54,7 Prozent – auch ein Grund, warum derzeit die Syndikusanwaltschaft überproportional wächst. „Gleichzeitig sinkt dadurch die Dominanz unternehmerischer Berufsausübung“, stellte Kilian fest. „Während 53 Prozent der jungen Anwälte sich perspektivisch als Partner in einer Anwaltskanzlei sehen, sind es bei den Anwältinnen nur 26 Prozent.“ Zudem arbeiten Anwältinnen häufiger in Teilzeit – den Untersuchungen zufolge trifft dies auf 42 Prozent zu, bei den Anwälten sind es nur 16 Prozent. Auch in der Anwaltschaft sind es hauptsächlich die Frauen, die wegen der Familie beruflich kürzer treten. Während die Männer zu 95 Prozent weiterhin in Vollzeit arbeiten, wenn sie Vater werden, liegt der Anteil der in Vollzeit arbeitenden Mütter nur noch bei 58 Prozent.

Trotz der aufgezeigten Entwicklungen herrscht in der Anwaltschaft nach wie vor die unternehmerische Tätigkeit vor. So beträgt der Anteil der angestellten und scheinselbständigen Anwälte nicht mehr als 20 Prozent. Lediglich bei ihrem Berufseinstieg ist die Mehrheit (72 Prozent) der Rechtsanwälte angestellt. Diese Tätigkeit verlagert sich aber sehr schnell in Richtung unternehmerische Berufsausübung. Das geht aus der Studie des Soldan Instituts „Die junge Anwaltschaft“ hervor und widerlegt damit die These, wie kürzlich in der FAZ aufgestellt, dass in den Kanzleien nur noch ein Viertel der Anwälte wirtschaftliche Verantwortung trägt und 75 Prozent angestellt sind. „Die Anstellung im Anwaltsberuf ist weiterhin ein typischer „transitional job“, der entweder zum Wechsel in das anwaltliche Unternehmertum oder nach einigen Jahren zu einem Ausscheiden aus der Anwaltschaft führt“, so Kilian.

Die Untersuchungen des Soldan Instituts belegen auch, dass der juristische Nachwuchs den Rückgang der Anwaltszahlen nicht bremsen wird. Zwar steigt nach wie vor die Zahl der Studierenden kontinuierlich und ebenso wächst die Zahl derjenigen, die erfolgreich das erste Staatsexamen absolviert haben, immerhin von 2013 bis 2017 um 19,3 Prozent. Gleichwohl bleibt jedoch die Anzahl der Referendare oder Assessoren relativ stabil. „Offensichtlich bricht ein größerer Teil die juristische Ausbildung in einem späten Stadium ab. Hier besteht dringender Forschungsbedarf der Justizministerkonferenz und der Wissenschaftsministerien“, stellt Kilian fest.