Fit für die Zukunft – Effizienz ist gefragt

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Prof. Dr. Roland Vogl stellte Legal Tech Innovationen aus den USA vor

Der Wettbewerb auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt wird weiter zunehmen. Nicht nur Rechtsanwälte, sondern auch andere Anbieter werden verstärkt auf den Markt treten, zum Beispiel Legal Start-ups oder andere Serviceunternehmen. Gleichzeitig verändert sich die Erwartungshaltung der Mandanten: Sie sind kritischer geworden hinsichtlich Preis, Service und Bearbeitungszeit.

Bestsellerautor Richard Susskind sprach die Abschluss-Keynote
Bestsellerautor Richard Susskind sprach die Abschluss-Keynote

Es war kein gemütliches Szenario, das Experten wie Dr. Roland Vogl, Hochschullehrer an der renommierten Stanford University in Kalifornien, oder Richard Susskind, Berater und Bestsellerautor von Werken wie „Tomorrow´s Lawyers“ oder „The End of Lawyers?“, auf dem Anwaltszukunftskongress beschrieben.

Ein düsterer Abgesang auf die Zukunft der Anwaltschaft war trotz dieser Skizzen weder von den Referenten noch von den rund 360 Teilnehmern zu vernehmen. Vielmehr ging es darum, sich den künftigen Herausforderungen zu stellen. „Kanzleien, die proaktiv auf die sich ändernden Mandantenerwartungen eingegangen sind, indem sie strategische Änderungen im Bereich Personalbesetzung, Erbringung der Dienstleistung und Preisstrategie umgesetzt haben, fahren bessere finanzielle Ergebnisse ein als ihre Konkurrenten“, berichtete Dr. Vogl über bisherige Untersuchungen in den USA.

Legal Tech Start-Ups stellten sich im Elevator-Pitch vor

Die Ausbildung von Juristen muss an die veränderten Bedingungen des rechtsmarkts angepasst werden, so Markus Hartung
Die Ausbildung von Juristen muss an die veränderten Bedingungen des Rechtsmarkts angepasst werden, so Markus Hartung

Die Zukunft erfordere auch nicht „völlig andere Typen von Juristen“, stellte Markus Hartung, Direktor des Bucerius Center on the Legal Profession, fest. Die Veränderungen würden vor allem an der Schnittstelle zwischen Mandant und Anwalt stattfinden, etwa über Plattformen und andere Vermittler. Dafür lieferten sechs Startup-Unternehmer eindrucksvolle Beispiele, die auf dem Kongress in einem „Elevator Pitch“ ihre Geschäftsmodelle vorstellten.

Dazu gehörten beispielsweise Internetplattformen, die den Kunden individuell angepasste Verträge bieten oder einen geeigneten Anwalt vermitteln. Andere Anbieter haben sich darauf spezialisiert, für ihre Kunden Schadenersatz bei Flugverspätungen durchzusetzen oder bieten Hilfe bei Bußgeldverfahren im Straßenverkehr. Ebenfalls vertreten war ein Service, der Unterstützung von Experten vermittelt, etwa bei Gutachten oder rechtlichen Recherchearbeiten. Alle Unternehmen zeichneten sich dadurch aus, dass sie ihre Leistungen schnell, zu transparenten und in der Regel günstigeren Preisen im Internet anbieten. Sie orientierten sich alle streng an den Wünschen und Bedürfnissen ihrer Kunden. Von ihnen könnten auch Anwältinnen und Anwälte klassischen Zuschnitts eine Menge lernen, da waren sich alle Referenten einig.

Relevanz von Outsouringmodellen steigt

Cord Brügmann stellte die Zukunftsstudie des DAV vor
Cord Brügmann stellte die Zukunftsstudie des DAV vor

Selbstverständlich ging es auch darum, wie Anwältinnen und Anwälte ihre Leistungen effizienter erbringen können, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben: Manche Rechtsdienstleistungen könnten durch Serviceanbieter schneller, besser und vor allem günstiger erbracht werden, so viele Referenten. „Outsourcing wird zunehmen und auch für kleinere und mittlere Kanzleien an Bedeutung gewinnen“, prognostizierte Dr. Cord Brügmann, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins. Und natürlich werden auch zunehmend Rechtsdienstleistungen standardisiert und automatisiert werden. Der Anteil der Junior-Anwälte werde aufgrund dieser Entwicklungen zurückgehen, so Brügmann weiter.

Grundsätzlich müssten Anwältinnen und Anwälte ihre Geschäftsmodelle überdenken und handeln. Sie dürften nicht darauf vertrauen, dass für sie alles beim Status Quo bliebe. Mehrfach führten die Referenten das Beispiel des Filmherstellers und ehemaligen Marktführers Kodak an, der den ungeheuren Erfolg der Digitalfotografie fatal unterschätzt hatte – eine Gefahr, der sich die Anwältinnen und Anwälte nicht aussetzen sollten.

Lesen Sie auch den ersten und zweiten Teil unseres Kongressrückblicks.