BRAK-Mitgliederstatistik: Anteil der Syndikusanwälte steigt

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Die Zahl der Mitglieder in den 28 regionalen Rechtsanwaltskammern in Deutschland ist leicht gestiegen. Zum Stichtag 01.01.2020 hat sich ihre Anzahl um 0,52 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht, teilt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit. Von den Mitgliedern waren am Stichtag 146.795 (Vorjahr: 148.227) als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen, 15.475 (Vorjahr: 14.013) als Rechtsanwalt und Syndikusanwalt (Doppelzulassung) sowie 3.631 (Vorjahr: 2.864) als Syndikusanwälte.

Vor allem bei den Syndizi ist der Anteil der Frauen weiter gestiegen: Nach Angaben der BRAK sind inzwischen 44,29 Prozent der doppelt zugelassenen Anwälte und 55,72 Prozent der reinen Syndikusrechtsanwälte weiblich. Die Anzahl der Anwaltsnotare ist hingegen weiter gesunken – um 2,3 Prozent auf 5.226. Verringert hat sich ebenfalls der Anteil der Rechtsanwälte, die auch zugleich als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer tätig sind. „Die Zahl der niedergelassenen Anwälte ist weiter gesunken, dieses mal um -1 Prozent, nach -1,6 Prozent in 2018 und -2,7 Prozent in 2017. Damit gibt es in Deutschland innerhalb von nur vier Jahren 4,5 Prozent und damit fast 7.000 weniger niedergelassene Rechtsanwälte“, stellt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, fest.