Vergütungsrat will für mehr Transparenz bei der Honorierung anwaltlicher Leistungen sorgen

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Eine Gruppe aus Kanzleianwälten, Unternehmensjuristen und Hochschulprofessoren will für mehr Transparenz und Fairness bei der Abrechnung anwaltlicher Leistungen sorgen. Sie haben sich zum Deutschen Vergütungsrat zusammengeschlossen und einen Honorarkodex entwickelt. Dieser Kodex wurde jetzt auf der ersten Konferenz des Vergütungsrats festgestellt, die am 19. November 2020 online stattfand. Er habe nicht den Zweck, Grenzen der Vergütung zu setzen, sagte Prof. Dr. Jens Prütting von der Bucerius Law School und frisch gekürter erster Senatspräsident des Vergütungsrats auf der Online-Konferenz. Vielmehr gehe es darum, das Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant zu erhalten und Regeln für Streitigkeiten zu schaffen. „Ziel des Codex ist es, dem Anwalt beziehungsweise der Kanzlei die angemessene Vergütung zu sichern und zugleich dem Mandanten hierzu die bestmögliche Transparenz zur Entstehung und Kontrolle dessen zu gewähren“, heißt es darin.

Neben diesen Prinzipien enthält er auch Empfehlungen für Regeln. Eine, die zum Beispiel befolgt werden soll, bevor das Mandat erteilt wird, lautet wie folgt: „Über das rechtlich geschuldete Maß hinaus ist der Mandant über die zu erwartenden Kosten der Leistungserbringung zu informieren“. Es folgen weitere Empfehlungen für die Phasen Leistungserbringung und Abschluss des Mandats. Zudem geht der Honorarkodex auch auf Vergütungsmodelle wie die gesetzlichen Gebühren, Zeithonorare, Paketpreise und Kostendeckel ein.

In den Fachvorträgen der Konferenz wurde sehr schnell deutlich, dass in der Praxis die geforderte Transparenz in der anwaltlichen Vergütung keineswegs selbstverständlich ist. Inhouse-Anwälte wünschen sich vor allem mehr Kostenkontrolle. Man müsse nicht den Zeitaufwand honorieren, sondern die Erreichung eines Ziels, forderte zum Beispiel Dr. Alexander Steinbrecher, Head of Group Legal bei Bombardier. Er stellte verschiedene Vergütungsmethoden vor – von der Pauschalvergütung für standardisierte Rechtsberatungsprodukte über Festpreise bei Projektgeschäften bis hin zu Erfolgshonoraren. Letztere sollten jedoch seiner Meinung nach Ausnahmen bleiben. Mit dem Pricing internationaler Law Firms beschäftigte sich Prof. Dr. Michael Smets von der Oxford University. Interessante Einsichten lieferte auch die Panel-Diskussion zum Thema „Vergütung und Legal Tech“.

Der Deutsche Vergütungsrat will sein Engagement für faire und transparente Vergütungsmodelle künftig aber nicht nur auf Deutschland und die Juristen beschränken, sondern zunächst auf die Schweiz und Österreich ausdehnen. Zudem will er auch die Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Berater erreichen.

Interessierte finden auf der Seite verguetungsrat.de den Honorarkodex 2020. Auch die Aufzeichnung der Online-Konferenz soll dort in Kürze zur Verfügung gestellt werden.