Bundesländer kommen zum Teil der BRAK-Forderung nach Systemrelevanz nach

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Sechs Bundesländer haben inzwischen auf die Forderung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) reagiert und die Anwaltschaft als systemrelevant anerkannt. Dabei handelt es sich um die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt. „Weitere Bundesländer haben eine Erweiterung der Notbetreuung angekündigt, bislang jedoch noch keine Einzelheiten verkündet“, teilt die BRAK mit.

BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels hatte sich Ende März an die Bundeskanzlerin gewandt und die Einordnung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als systemrelevant gefordert. Auch gegenüber den Landesregierungen und Landesjustizministerien wiederholte er diese Forderung. Die Anwaltschaft sei „im Kanon aller der Rechtsordnung verpflichteten Berufe gleichrangig und daher der Justiz gleichzustellen“. Es sei daher dringend geboten gewesen auch der Anwaltschaft Systemrelevanz zuzugestehen, stellt Wessels fest. „Anwälte müssen gerade in dieser Krise für ihre Mandanten erreichbar und zur Stelle, also arbeitsfähig, sein. Deshalb benötigen insbesondere diejenigen, die kleine Kinder haben, eine Notbetreuung für ihren Nachwuchs“, hatte er dazu Anfang April im Interview auf Soldan Insights gesagt.