Bundesrat stimmt gegen Verschiebung der Gebührenreform

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Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 6. November 2020 mehrheitlich dagegen ausgesprochen, die Reform der Rechtsanwaltsvergütung auf das Jahr 2023 zu verschieben. Die Länderkammer ist somit nicht der Empfehlung des federführenden Rechtsausschusses und dem Finanzausschuss gefolgt. Diese hatten vorgeschlagen, die Erhöhung der Justizkosten und Anwaltsgebühren wegen der angespannten Haushaltssituation der Länder durch die Corona-Pandemie nicht wie geplant 2021 in Kraft treten zu lassen, sondern auf das Jahr 2023 zu verschieben. Es sei „aktuell nicht vertretbar, für einzelne Berufsgruppen erhebliche Vergütungsverbesserungen herbeizuführen, deren Finanzierung sowohl die Länderhaushalte als auch die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft erheblich belasteten“, heißt es dort. In dem Schreiben ist die Rede von jährlichen Belastungen für die Länder von 175 Mio Euro.

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV) wehrten sich sogleich mit einem gemeinsamen Schreiben an die Ministerpräsidentinnen und –präsidenten der Länder – mit Erfolg, wie die Abstimmung im Bundesrat jetzt beweist. BRAK-Präsident, Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels, begrüßt denn auch die Abstimmung im Bundesrat. Eine erneute Verschiebung der „längst überfälligen“ Gebührenanpassung“ wegen der Pandemie wäre „unangemessen“ und „untragbar“ gewesen. Ohnehin gehe es nur um eine moderate Anpassung, die dringend notwendig sei, so der Präsident. Wie aus zwei Umfragen der BRAK hervorgeht, ist auch die Anwaltschaft deutlich von der Pandemie getroffen. Sie verzeichnet erhebliche Mandatsrückgänge und höhere Außenstände bei den Mandanten (https://www.soldan.de/insights/corona-umfrage-der-brak-situation-in-der-anwaltschaft-bleibt-angespannt/).

In seiner Stellungnahme zu den höheren Rechtsanwaltsgebühren hob der Bundesrat jedoch auch noch einmal die „nicht unerheblichen strukturellen Kostenfolgen für die Länderhaushalte“ hervor, die sich aus den Gebührenanhebungen ergeben. Er forderte deshalb die Bundesregierung auf, die erwartbaren jährlichen Mehrbelastungen der Länder von 175 Mio. Euro vollständig zu kompensieren. Die Bundesregierung wird nun eine Gegenäußerung verfassen, bevor sich dann der Bundestag wieder mit dem Gesetz befassen wird. Mit seinen Beratungen in erster Lesung hatte er bereits am 29. Oktober 2020 begonnen.