Mehr Rechtsanwältinnen, Syndizi und Berufsausübungsgesellschaften – das sind die deutlichen Trends der aktuellen Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik, die die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) jetzt veröffentlicht hat. Insgesamt ist die Zahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte leicht um 0,44 Prozent auf 166.504 (Stichtag 1.1.2025) gestiegen. Davon ist die Mehrheit mit rund 83 Prozent als Einzelanwältin oder -anwalt zugelassen. Dieser Anteil sinkt jedoch seit Jahren kontinuierlich, zuletzt um 0,63 Prozent auf 138.715. Dagegen ist der Anteil der Mitglieder mit Doppelzulassung (Rechtsanwalt und Syndikusanwalt) um 4,25 Prozent auf 20.204 gestiegen. Am meisten legten die Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte mit 11,45 Prozent zu: 7.585 Syndizi waren zum Stichtag zugelassen. Hier ist auch der Anteil der Frauen mit 60,42 Prozent besonders hoch. Insgesamt beträgt der Frauenanteil in der Anwaltschaft 37,33 Prozent, was einem leichten Anstieg von 1,66 Prozent entspricht.
Auch die Anzahl der Berufsausübungsgesellschaften hat sich weiter erhöht um 8,4 Prozent auf 5.126 zugelassene Mitglieder der 28 Rechtsanwaltskammern in Deutschland. Die Mehrheit ist in der Form der PartGmbB organisiert, gefolgt von der GmbH. Die Zahl der GmbH & Co KG hat sich mit 61 gegenüber dem Vorjahr (22) fast verdreifacht. Ebenfalls gestiegen ist der Anteil ausländischer Anwälte, die in Deutschland niedergelassen sind. Am Stichtag waren es insgesamt 1.380 und damit 7,14 Prozent mehr als im Vorjahr.
Auch der Trend der Spezialisierung hält in der Anwaltschaft an. So ist die Zahl der Fachanwälte leicht um 1,66 Prozent auf 46.800 gestiegen. Ihr Anteil an der gesamten Anwaltschaft erhöhte sich auf 28,11 Prozent (Vorjahr: 27,77 Prozent). Dabei ist das Arbeitsrecht nach wie vor besonders beliebt, gefolgt von Familienrecht und Steuerrecht. Die höchsten Zuwächse verzeichneten die Fachanwaltschaften für Vergaberecht, Migrationsrecht und Internationales Wirtschaftsrecht.

