Die Zahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist in Deutschland abermals leicht gestiegen. Wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) jetzt mitteilte, erhöhte sich die Zahl der Mitglieder in den 28 regionalen Rechtsanwaltskammern zum 1.1.2019 um 0,31 Prozent auf 166.375 Mitglieder. Dabei ist der Anteil der Frauen in der Anwaltschaft weiter von 34,77 Prozent auf jetzt 35,13 Prozent gestiegen. Zudem ist eine weitere Verschiebung in Richtung Syndikus-Zulassungen zu beobachten. So gab es zu Jahresanfang 14.013 (Vorjahr: 12.126) Syndikusrechtsanwälte und Rechtsanwälte mit Doppelzulassung, 2.864 (Vorjahr: 1.982) Syndikusrechtsanwälte und 148.227 (Vorjahr: 150.548) Rechtsanwälte.
Wie aus der Statistik weiter hervorgeht, werden Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung zunehmend beliebter. So erhöhte sich die Anzahl der Rechtsanwalts-GmbHs von 884 auf 947, die der Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung von 1.983 auf 2.216. Die als LL.P. zugelassenen Kanzleien gingen leicht zurück von 145 auf 134. Weiteren Zuwachs haben auch die Fachanwaltschaften erhalten. Am beliebtesten ist nach wie vor der Fachanwalt für Arbeitsrecht, gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht mit dem höchsten Frauenanteil von 58,06 Prozent. Insgesamt besitzen 27,16 Prozent der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einen Fachanwaltstitel.