„Digitalisierung spielt in unserer Kanzlei eine große Rolle“

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Gewinner des Soldan Kanzlei-Gründerpreises

Rechtsanwalt Philipp Gabrys ist mit seiner Kanzlei JURAPORT.SH einer der beiden Gewinner, die beim Soldan Kanzlei-Gründerpreis im Dezember 2021 den 2. Platz erreichten. Gabrys hat die Kanzlei 2017 in Rendsburg gegründet. Heute arbeiten mit ihm zusammen ein weiterer Anwalt, eine Anwältin, vier Angestellte und eine Auszubildende. Schwerpunkt der Kanzlei sind das Datenschutz-und das IT-Recht, darüber hinaus beraten die Anwälte auch zu zivil- und verbraucherrechtlichen Fragen.

Worin unterscheiden Sie sich von Ihren Mitbewerbern?

Philipp Gabrys: Bei unserem Schwerpunkt, dem IT- und Datenschutzrecht, konzentrieren wir uns auf den Bedarf von Kleinstunternehmern und Verbrauchern. Darin unterscheiden wir uns von vielen anderen Kanzleien auf diesem Gebiet, die vor allem Mittelständler betreuen wollen. Zudem sind wir für unsere Mandanten in der Region auch Ansprechpartner in zivil- und verbraucherrechtlichen Fragen. In unserem eher ländlich geprägten Raum herrscht großer Bedarf. Denn ähnlich wie bei den Fachärzten ziehen auch Anwältinnen und Anwälte vom Land in die Stadt, oder es findet sich kein Nachfolger für die Praxis oder Kanzlei. Ich denke, dass es derzeit leichter ist, eine Kanzlei auf dem Land zu gründen als in der Stadt.

Philipp Gabrys: Mit der Spezialisierung auf Datenschutz- und IT-Recht haben Sie sich aber auf ein Gebiet spezialisiert, das man nicht gerade mit dem eher ländlichen Raum verbindet. Gibt es überhaupt genug Nachfrage?

Im Datenschutz- und IT-Recht betreuen wir überregional. Zu unseren Mandanten gehören vor allem Ärzte und Anwälte. Sie wissen in der Regel, dass sie diese Themen nicht ignorieren dürfen, dass sie die Datenschutz-Grundverordnung beachten müssen und sich vor Cyber-Attacken schützen müssen. Vielen Kleinstunternehmern und Verbrauchern fehlt allerdings noch immer das Problembewusstsein. Dabei sind auch sie zunehmend das Ziel von Ransomware-Attacken. Das ist problematisch.

Welche Rolle spielt die Digitalisierung in Ihrer Kanzlei?

Philipp Gabrys: Sie spielt schon eine große Rolle. Wir haben von Anfang an konsequent den elektronischen Rechtsverkehr genutzt und gehörten zu den ersten, die Dokumente elektronisch eingereicht haben, sobald es möglich wurde. Wir haben darüber hinaus sehr früh damit begonnen, ausführliche Textvorlagen zu erstellen und auch für wiederkehrende Schriftsachen weitgehend automatisierte Lösungen entwickelt. Wir haben unseren Mandanten – bereits vor Corona –  Termine per Videokonferenz angeboten. Wir begrüßen auch den §128a ZPO, der erlaubt Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz zu führen. Diese Möglichkeit nutzen wir auch. Es spart Zeit und Geld.

Und Ihre Mandanten? Nehmen sie dieses Angebot gern in Anspruch?

Philipp Gabrys: Wir nutzen Videokonferenzen hier vor allem bei der Erstaufnahme im Bereich Datenschutz. Zusammen gehen wir alle zu klärenden Fragen durch. Dabei können wir gleichzeitig auch das Problembewusstsein für diese wichtigen Themen bei unseren Mandanten schärfen und Tipps, etwa zur IT-Sicherheit, geben. Wenn man sein Gegenüber dabei sehen kann, kann man besser beurteilen, ob er oder sie den Ausführungen, die man macht, auch folgen kann.

Sie betreiben auch zwei Legal Tech-Plattformen. Welche Leistungen bieten Sie darüber an?

Philipp Gabrys: Mit „Intelegal“ bieten wir softwaregestützt Datenschutzdokumente für bestimmte Berufsgruppen an. Dabei fließen die Angaben ein, die wir zuvor in dem Erstgespräch aufgenommen haben. Wir nutzen also die Software nur intern in unserer Kanzlei unterstützend für unsere Beratungsleistungen im Bereich Datenschutz. Genauso verhält es sich mit dem Tool „Bewertungslöscher.de“, über die wir ungerechtfertigte negative Bewertungen auf gängigen Bewertungsportalen wie Google, Jameda, Kununu oder Yelp löschen, wenn sie falsche Behauptungen oder Schmähkritik enthalten. Mit Hilfe der softwaregestützten Prozesse können wir schnell dagegen vorgehen und diese Leistung zu einem relativ geringen Pauschalhonorar anbieten.

Werden LegalTechTools die anwaltliche Arbeit sukzessive ersetzen?

Philipp Gabrys: Nein, das glaube ich nicht, sie werden sie aber erheblich erleichtern. Bei uns steht sowohl beim Datenschutz als auch bei der Löschung von Bewertungen am Anfang das Gespräch mit dem Anwalt oder der Anwältin. Das halte ich zumindest ab einem gewissen Komplexitätsgrad für unverzichtbar. Ich bin ein Freund von Legal Tech. Aber es muss eine Kommunikationsschnittstelle zwischen dem Rechtssuchenden und dem LegalTechTool geben – und das ist der Anwalt. Ohne diese Schnittstelle besteht die Gefahr, dass die Fragen des Tools falsch verstanden werden oder aus sonstigen Gründen falsche Eingaben gemacht werden. Wenn das passiert, stimmt natürlich hinterher auch das Ergebnis nicht. Dies könnte schwerwiegende Folgen haben. Daher ist hier eine anwaltliche Mitwirkung als „Übersetzer“ und zur Plausibilitätskontrolle unumgänglich.