E-Rechnungspflicht kommt auch für Anwälte und Steuerberater

0
3801

Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 ist die verpflichtende Einführung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) beschlossen worden. So müssen vom 1. Januar 2025 an Unternehmen solche Rechnungen empfangen können. Vom 1. Januar 2027 an müssen Unternehmen, die im Vorjahr einen Umsatz von mehr als 800.000 Euro erreicht haben, ihren Geschäftskunden auch E-Rechnungen schicken können. Ab 1. Januar 2028 sind E-Rechnungen dann allgemein im Geschäftsverkehr verpflichtend. Auch Rechtsanwalts-, Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferkanzleien sind davon betroffen.

Mehr über die E-Rechnungspflicht im Blog der Digitalen Kanzlei.