Abstimmung über Singularzulassung war fehlerhaft

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Auf der Tagesordnung der 167. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 20. September 2024 in Chemnitz standen einige brisante rechtspolitische Themen auf der Tagesordnung, darunter auch die Frage der Singularzulassung beim Bundesgerichtshof (BGH). Wie berichtet, hatte die Rechtsanwaltskammer Berlin den Antrag eingebracht, das bisherige System der Singularzulassung abzuschaffen und durch eine neue revisionsrechtliche Fachanwaltschaft für einen größeren Kreis von Anwältinnen und Anwälten zu öffnen. Für diesen Antrag gab es 48 Stimmen und 46 Stimmen dagegen.

Nun hat sich jedoch herausgestellt, dass diese Abstimmung fehlerhaft gewesen ist, weil bei der Konfiguration des elektronischen Wahlsystems ein Fehler unterlaufen war. Im Jahr 2022 ist das System der Abstimmung dahingehend geändert worden, dass die Stimmen der Kammern nun abhängig von ihrer Mitgliederzahl unterschiedlich gewichtet werden. Bei der aktuellen Abstimmung seien nun versehentlich die Mitgliederzahlen einschließlich der Berufsausübungsgesellschaften zugrunde gelegt worden, die eigentlich bei der Stimmgewichtung gar nicht zu berücksichtigen seien, teilt die BRAK jetzt mit. Das habe dazu geführt, dass die Kammern Frankfurt am Main und Berlin jeweils ein zu hohes Stimmengewicht erhalten haben. Es kann also sein, dass die Abstimmung mit den korrekten Gewichtungen anders ausgefallen wäre. Wie die BRAK weiter mitteilt, können ein fehlerfreier Beschluss nur durch eine erneute Abstimmung erreicht werden. Die Rechtsanwaltskammern sind bereits informiert worden. Wie weiter vorgegangen werden soll, muss jedoch die Hauptversammlung entscheiden.