Moderne Technik im Gericht – die Anwaltschaft zeigt sich aufgeschlossen 

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Künftig soll in den Zivil- und in den Fachgerichten mehr Videokonferenztechnik eingesetzt werden. Diesen Plänen von Bundesjustizminister Marco Buschmann stimmt die Anwaltschaft größtenteils zu. Ihr Stimmungsbild zu den Reformplänen hat das Soldan Institut im Rahmen des Berufsrechtsbarometers ermittelt und dazu insgesamt 2.336 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte befragt. Danach begrüßten es 60 Prozent der Befragten, wenn bei Beweisaufnahmen künftig erweiterte Möglichkeiten bestehen, Zeugen per Video zu vernehmen. Hingegen lehnten 35 Prozent die Videobefragungen ab. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Details der Reform bei der Befragung noch nicht bekannt waren. „Auch künftig soll die Zeugenvernehmung im Ermessen des Gerichts liegen, zudem können die Parteien nach den Plänen des Gesetzgebers gegen eine Videovernehmung Einspruch einlegen und das Gericht kann eine Vernehmung im Gericht anordnen. Kommt es zu einer solchen Ausgestaltung, kann dies noch zu einer Verschiebung des Meinungsbildes innerhalb der Anwaltschaft führen“, gibt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts und Professor an der Universität zu Köln, zu Bedenken.

Auf nur geteilte Zustimmung stößt der Vorstoß, Gerichtsverfahren vollkommen virtuell abzuhalten. Diesen Reformpunkt befürworten 49 Prozent der Befragten, 42 Prozent lehnen ihn ab und 9 Prozent haben dazu keine Meinung. Auch hier mag es eine Rolle spielen, dass die konkrete Ausgestaltung der virtuellen Verfahren zum Zeitpunkt der Befragung noch nicht bekannt war. Im Februar 2023 hatte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vor allem kritisiert, dass das Gericht nach dem Referentenentwurf eine Videogerichts-verhandlung gegenüber den Verfahrenbeteiligten sogar anordnen darf. Ein solches Vorgehen verkenne das Dispositionsrecht der Parteien, argumentierte die BRAK.