EGVP bleibt online bis Ende Mai 2018

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Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) wird am 14.02.2018 vorerst nicht abgeschaltet, sondern soll zunächst bis Ende Mai 2018 genutzt werden können. Das hat die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz am 18.01.2018 beschlossen. Dadurch kann der elektronische Rechtsverkehr weiterhin betrieben werden und die Bundesrechtsanwaltskammer gewinnt Zeit, um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) wieder zum Laufen zu bringen.

Das beA sollte eigentlich ab 01.01.2018 das Medium der Anwälte sein, um elektronisch mit den Gerichten und Kollegen Klagen, Schriftsätze, Entscheidungen und Verfügungen auszutauschen. Der Gesetzgeber hatte ab diesem Zeitpunkt auch eine passive  Nutzungspflicht der Anwälte vorgesehen. Das Anwaltspostfach war aber aufgrund von Sicherheitsmängeln kurz vor Weihnachten bis auf weiteres abgeschaltet worden.

Nutzer müssen jedoch beachten, dass sich jetzt die Arbeitsweise im EGVP ändert: Wegen der seit 01.01.2018 geltenden ERV-VO dürfen beispielsweise Schriftsätze nur noch als PDF- und Bilder als TIFF-Dateien über das EGVP übermittelt werden. Zu beachten ist auch, dass die so genannte Container-Signatur seit 01.01.2018 nicht mehr zulässig ist, sodass mehrere Dateien nicht mehr gesammelt elektronisch mit einer qualifizierte elektronische Signatur (qeS) unterzeichnet werden können. Nach Ansicht des Verordnungsgebers ist diese Einschränkung geboten, weil andernfalls eine Überprüfung der Authentizität und Integrität der elektronischen Dokumente im weiteren Verfahren regelmäßig nicht mehr möglich wäre. Denn nach Trennung der elektronischen Dokumente kann die „Container-Signatur“ nicht mehr überprüft werden. Insbesondere könnten der Prozessgegner oder andere Verfahrensbeteiligte nicht mehr nachvollziehen, ob die Authentizität und Integrität der elektronischen Dokumente gewährleistet ist. Gleiches gilt für die gerichtsinterne Prüfung bei Nutzung der elektronischen Akte. Streng genommen dürfte danach also auch der Versand eines einzelnen Dokuments mit einer Container-Signatur nach § 4 II ERVV unzulässig sein.

Dr. Henning Müller, Autor des eJustice-Praxishandbuches, hat in seinem Blog die Erforderlichkeiten der Signatur beschrieben. Danach ist es im EGVP-Client ab sofort erforderlich, mit einem externen Signaturprogramm (verschiedene Anbieter) die qualifizierte elektronische Signatur anzubringen.

Hinter dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) (link zu www.egvp.de) verbirgt sich eine elektronische Kommunikationsinfrastruktur für die verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Akten zwischen authentifizierten Teilnehmern. Mit dem EGVP können elektronische Dokumente und Akten seit Dezember 2004 sicher, doppelt verschlüsselt und rund um die Uhr an alle teilnehmenden Gerichte und Behörden übermittelt werden. Von Anwälten und verschiedenen Gerichten wird dieses Postfach regelmäßig im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs seit Jahren genutzt.