Erbschaftsteuerreform muss KMUs stärker berücksichtigen

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Die Erbschaftssteuer darf nicht zur Last werden, wenn kleine Unternehmen vererbt werden. Bild: istock

Deutscher Steuerberaterverband warnt vor neuen Planungsunsicherheiten. Reformvorhaben und neue Vorgaben wie der Mindestlohn beschäftigten die Teilnehmer auf dem Steuerberatertag 2015 in Wien. Im Interview: Harald Elster, dem Präsidenten des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V. (DStV).

Die Veranstalter des 38. Deutschen und 5. Europäischen Steuerberatertages konnten sich über reges Interesse freuen: Rund 1.400 Teilnehmer, darunter hauptsächlich Fachkollegen, aber auch Vertreter aus Justiz und Politik, waren nach Wien gekommen und haben sich mit aktuellen Fachthemen sowie berufsrechtlichen Fragen auseinandergesetzt. Vor allem die Reformüberlegungen zur Erbschaft steuer beschäft igen die Steuerberaterinnen und Steuerberater derzeit in starkem Maße. „Wir als Verband sprechen uns dafür aus, dass dem deutlichen Nachbesserungsbedarf im Reformvorschlag zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Rechnung getragen wird“, sagte DStV-Präsident Harald Elster. Erneute Rechts- und Planungsunsicherheiten dürft en die Praxis auf keinen Fall unzumutbar belasten.

Probleme mit dem Mindestlohn

Ein anderes wichtiges Thema ist der gesetzliche Mindestlohn. Da Steuerberater millionenfach die ersten Ansprechpartner in steuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen rund um die Lohnbuchführung sind, werden sie vielfach auch mit Fragen zum Mindestlohn konfrontiert. „In der Praxis stellen sich hier einige Zweifelsfragen zur Auslegung des Gesetzes. Leider ist eine Klarstellung der Politik, dass Steuerberater über die mit der Lohnbuchführung zusammenhängenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen beraten dürfen, derzeit wohl nicht zu erwarten“, kritisiert Elster. Der DStV ist der Ansicht, dass die Klärung möglichst nicht erst mit der Rechtsprechung erreicht werden sollte. Das würde zu lange dauern, da Berater und Mandanten sich bereits heute mit den Fragen rechtssicher auseinander setzen müssten. In diesem Zusammenhang plädierte der DStV abermals dafür, dass die Verbände bereits frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden. Nur so werde sichergestellt, dass auch Facetten beleuchtet werden, die ansonsten unberücksichtigt bleiben. Im Falle des gesetzlichen Mindestlohns wurde dies beispielsweise bei den Anforderungen an die Dokumentationspfl ichten deutlich, welche erst aufgrund der berechtigten Kritik aus der Praxis, insbesondere des DStV im Nachhinein auf dem Verordnungswege angepasst wurden. Abgesehen von den steuerlichen Th emen dient das Treffen aber auch der Kontaktpflege und der wirksamen Interessenvertretung des Berufsstandes nach außen. Geschlossenheit ist derzeit gegenüber der Europäischen Union gefragt. Sie hat aktuell gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, bei dem es um eine mögliche Verletzung der Dienstleistungsrichtlinie durch die Steuerberatervergütungsverordnung geht.

Druck aus Europa

Wesentliche Kritikpunkte sind hierbei die sogenannte Mindestgebühr sowie die nach Ansicht der EUKommission fehlende Möglichkeit, bei der Anwendung der Gebührenrahmen mit der Vergütung nach unten abweichen zu können. In enger Zusammenarbeit mit der Bundessteuerberaterkammer und dem Bundesfinanzministerium hat sich der DStV entschieden, in dieser Frage einen deutlichen Schritt auf die EUKommission zuzugehen, bei dem die Mindestvergütung fl exibilisiert werden kann. „An der Steuerberatervergütungsverordnung selbst muss aber meines Erachtens unbedingt festgehalten werden“, sagt Elster. „Sie dient dem Verbraucherschutz, indem sie es Jedermann ermöglicht, die anfallenden Kosten im Voraus nachvollziehbar zu ermitteln und im Nachhinein gerichtlich überprüfen zu lassen.“ Gerade bei solchen Vorstößen der EU-Kommission sei es wichtig, die besondere Funktion der Steuerberater in Deutschland als Organ der Steuerrechtspflege deutlich zu machen und die Regeln zur Qualifi kation, zum Berufszugang und zur -ausübung zu verteidigen, die von einigen Staaten mit liberalen Berufsbildern und auch von Seiten der Kommission immer wieder angezweifelt werden, so Elster.