Nun gibt es die bundeseinheitlich geregelte Weiterbildung für Notarfachangestellte

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Schon seit geraumer Zeit wird über die Weiterqualifizierungsangebote für erfahrene Mitarbeitende in Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten diskutiert. Nun wird es endlich konkret. Darüber wird Ronja Tietje, geprüfte Rechtsfach- und Notarfachwirtin, auf dem Deutschen Rechts- und Notarfachwirttag berichten, der am 5. und 6. Dezember 2025 in Fulda stattfindet. Als Vorstandsmitglied im ReNo-Bundesverband gehört Tietje ebenfalls dem Sachverständigen-Gremium an, das sich mit den Weiterbildungsmöglichkeiten beschäftigt.

Die Vorbereitungen für den „Bachelor Professional im Notarbereich“ sowie den „Geprüften Berufsspezialisten im Notarbereich“ schienen bereits im vergangenen Jahr schon sehr weit fortgeschritten zu sein. Wann ist es denn nun soweit?

Ronja Tietje: Die Verordnungen für beide Weiterbildungsabschlüsse sind mittlerweile im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit haben wir nun endlich eine bundeseinheitlich geregelte Weiterbildung für Notarfachangestellte.   

Für wen kommen die neuen Weiterqualifizierungsangebote in Frage?

Grundvoraussetzung ist in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung zur Notarfachangestellten. Bei dem „Geprüften Berufsspezialisten“ steht die Vertiefung des bisherigen Fachwissens aus der Erstausbildung im Vordergrund. Darüber hinaus wird Rüstzeug für den modernen Berufsalltag im Notariat vermittelt.

Der „Bachelor Professional“ richtet sich an alle, die im Notariat eine mittlere Führungsebene anstreben. Neben fachlichen Themen wird vor allem Personalführung eine große Rolle spielen. Der Bachelor Professional wird im Deutschen Qualifikationsrahmen in Niveau 6 eingestuft und ist damit einem akademischen Abschluss gleichgesetzt.

Es gibt jetzt noch einen weiteren Bachelor im Notariat, den „Bachelor of Laws“, der sich ebenfalls an Mitarbeitende richtet. Was ist der Unterschied zwischen den beiden Abschlüssen?

Bei diesem Studium stehen die rechtlichen Aspekte im Vordergrund, etwa die für das Notariat besonders relevanten Rechtsgebiete Schuld- und Sachenrecht, Familien- und Erbrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Bundesnotarkammer hat zusammen mit der SRH Heidelberg, einer privaten Fachhochschule, ein Curriculum erarbeitet. Der Bachelor of Laws kann im Notariat die Notarin oder den Notar in rechtlichen Dingen unterstützen, der Bachelor Professional dagegen neben der fachlichen Unterstützung auch beim Management des Notariats entlasten. So lässt sich das – denke ich – ganz gut auf den Punkt bringen.

Wie lange dauert die Weiterbildung zum „Bachelor Professional“ oder zum „Geprüften Berufsspezialisten“ im Notariat?

Das wird davon abhängen, bei welchem Anbieter Interessierte den jeweiligen Vorbereitungskurs buchen werden. Die Prüfung wird von der jeweils zuständigen Stelle, also der örtlichen Notarkammer organisiert und entsprechende Prüfungsausschüsse berufen.

Wie sieht es mit dem „Bachelor Professional“ und dem „Geprüften Berufsspezialisten“ für die Rechtsfachangestellten aus?

Auch hier laufen die Vorbereitungen in den Gremien sehr gut voran. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass der Bachelor Professional und der Geprüfte Berufsspezialist für Mitarbeitende in Rechtsanwaltskanzleien bereits Mitte nächsten Jahres in Kraft treten wird. Wichtig wird auch sein auf die Durchlässigkeit zum Anwaltsnotariat zu achten, denn die Mitarbeitenden, die sich in beiden Bereichen weiterqualifizieren möchten, sollen bei ihrer Weiterbildung möglichst wenig doppelt lernen müssen.