Rechtsanwälte sehen Aufwand und Nutzen in der ReNo-Ausbildung kritisch

0
2316

Pressemitteilung des Soldan Instituts: Ein als unausgewogen empfundenes Verhältnis von Aufwand und Nutzen ist der wichtigste Grund, warum Rechtsanwälte davon absehen, sich in der Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten zu engagieren.

Dies hat eine Befragung des Soldan Instituts für Anwaltmanagement zum Ausbildungsverhalten der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ergeben.
Mit ihr sind die Kölner Forscher der Frage nachgegangen, warum sich seit 1995 die Zahl der Rechtsanwälte zwar mehr als verdoppelt, die Zahl der Auszubildenden im Berufsfeld Rechtsanwaltsfachangestellte hingegen fast halbiert hat.

Die Untersuchung zeigt, dass mehr als 40 Prozent der Rechtsanwälte grundsätzlich nicht ausbilden. Der mit 52 Prozent am häufigsten als Erklärung genannte Grund ist eine Unausgewogenheit von Aufwand und Nutzen. 22 Prozent der Anwälte, die nicht ausbilden, sind die Kosten für eine Auszubildende zu hoch, 19 Prozent haben schlechte Erfahrungen mit Auszubildenden gemacht. Weitere häufiger genannte Gründe sind: Die geringe Größe der Kanzlei, eine einseitige Mandatsstruktur und die schlechte Qualifikation von Bewerbern im Allgemeinen.

Auch wenn nur 18 Prozent der Befragten berichten, dass ihre Kanzlei im laufenden Ausbildungsjahr eine neue Auszubildende eingestellt hat, ist die Mehrheit der Rechtsanwälte gleichwohl grundsätzlich ausbildungswillig. Rechtsanwälte haben aber offensichtlich häufiger Schwierigkeiten, geeignete Bewerber zu finden: 23 Prozent der Befragten, die zwar grundsätzlich, aber nicht im laufenden Ausbildungsjahr neu ausbilden, berichten, dass sie zuletzt keine Bewerbungen erhalten haben. 16 Prozent erklären den Verzicht auf eine neue Auszubildende damit, dass die Bewerber ungeeignet gewesen seien.

„Die vielfach beklagte geringe Ausbildungsfähigkeit von Schulabgängern ist gleichwohl, ebenso wie der technische Fortschritt, ein eher nachrangiger Grund für die stark rückläufigen Auszubildendenzahlen“, so Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts. „Zentrale Hindernisse sind vielmehr Aufwand und Kosten. Zudem deutet sich ein strukturelles Problem an, das sich künftig verschärfen wird: Immer stärker spezialisierte Kanzleien können in einem segmentierten Anwaltsmarkt das breite berufliche Spektrum der Anwaltstätigkeit, an dem sich der Ausbildungsberuf der Fachangestellten orientiert, nicht mehr vollständig abbilden.“

Hinweise für die Redaktionen

Im Jahr 2012 wurden in Deutschland 5.682 Ausbildungsverträge im Berufsfeld Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte („ReNo“) geschlossen. Zum Berufsfeld gehören die Rechtsanwaltsfachangestellten, die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, die Notarfachangestellten und die Patentanwaltsfachangestellten. Rechtsanwaltsfachangestellte sind mit 68 Prozent die größte Teilgruppe der Auszubildenden in diesem Berufsfeld. Sie verfügen als Vorqualifikation zu 58 Prozent über einen Realschulabschluss, etwas mehr als ein Drittel hat Abitur. Statistisch gesehen kommen auf zehn neu abgeschlossene vier vorzeitig aufgelöste Ausbildungsverträge.

Die Datenerhebung des Soldan Instituts erfolgte im Rahmen des Berufsrechtsbarometers 2013, für das knapp 1.700 den Anwaltsberuf ausübende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte per Telefax befragt wurden.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Matthias Kilian
Weyertal 59
50937 Köln
Tel.: 0221 5481 1123
Fax: 0221 5481 1125
Mobil: 0177 884 5827
E-Mail: kilian@soldaninstitut.de

 

Über das Soldan Institut

Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein, der Bundesrechtsanwaltskammer und WoltersKluwer Deutschland unterstützt.