Soldan Moot Court bietet besondere Unterstützung für die Teams in diesem Jahr

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Trotz der Corona-Pandemie findet in diesem Jahr der Soldan Moot zum achten Mal statt. Das Organisationsteam um Prof. Dr. Christian Wolf, Leiter des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) der Universität Hannover, hat zahlreiche Neuerungen eingeführt, um die Teilnehmer trotz der derzeitigen schwierigen Umstände optimal zu unterstützen. So findet am 13. und 14. Juni 2020 zum ersten Mal ein „Coaching für Coaches“ statt. Dieses Angebot richtet sich an alle Betreuerinnen und Betreuer der Soldan Moot Court Teams. Sie können in verschiedenen und zum Teil interaktiven Online-Modulen ihre Fähigkeiten zur Teamführung, -organisation und -motivation verbessern. Darüber hinaus erhalten sie Grundlagenwissen zum anwaltlichen Schreiben und Berufsrecht, das sie dann an ihr Team weitergeben können. Damit der Spaß nicht zu kurz kommt, wird am 13. Juni – ebenfalls online – ein Abendprogramm geboten. Auf diese Weise können sich Organisatoren und Coaches der verschiedenen Teams schon kennenlernen.

Hilfestellung für den diesjährigen Soldan Moot Court Fall, der am 25. Juni ausgegeben wird, erhalten die Teilnehmer zudem über verschiedene Lernvideos. „Wir haben alles daran gesetzt, den Mooties wieder spannende Einblicke in die anwaltliche Berufspraxis zu geben. Das ist gerade in diesem Jahr besonders wertvoll, da es für die Studierenden aufgrund der Pandemie kaum solche Angebote gibt. Das Sommersemester findet als reines Online-Semester statt, und die Möglichkeiten, ein Praktikum in einer Kanzlei zu absolvieren, sind in diesen Zeiten eher begrenzt“, stellt Wolf fest.

Der Soldan Moot Court soll auch in diesem Jahr mit den mündlichen Verhandlungen in Hannover vom 1. bis zum 3. Oktober abschließen. Aufgrund der derzeitigen positiven Entwicklung der Gesundheitslage sind die Organisatoren optimistisch, dass wie gewohnt eine Präsenzveranstaltung stattfinden wird. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, haben die Organisatoren auch dafür bereits eine Idee. Nach der Zivilprozessordnung (§128a ZPO) sind auch Online-Gerichtsverhandlungen zulässig. Diese Möglichkeit würden die Gerichte – gerade in der Pandemie – zu wenig nutzen, wird immer wieder kritisiert. Die Teilnehmer des Soldan Moot Courts wären dann sogar Vorreiter und würden wertvolle Erfahrungen sammeln, unter Umständen sogar mehr als mancher langjährige Praktiker.