Jetzt bekommen auch die Steuerberater*innen ein besonderes Postfach

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Steuerberaterinnen und Steuerberater sind vom 1. Januar 2023 an verpflichtet, das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) zu nutzen. So schreibt es das Steuerberatungsgesetz vor. Über dieses Postfach soll der Berufsstand dann sicher und vor allem ohne Medienbrüche mit Behörden, wie der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten, Berufskollegen, Rechtsanwälten und Notaren digital kommunizieren können. Das Postfach sei zugleich der „erste Anwendungsfall“ der Steuerberaterplattform, mit der die Bundessteuerberaterkammer ihren Mitgliedern eine eigene digitale Infrastruktur zur Verfügung stellen will. Für die Entwicklung und den Betrieb der Steuerberaterplattform sowie des beSt hat die Bundessteuerberaterkammer ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt, das Ende Juli 2021 abgeschlossen wurde. Den Zuschlag hat die DATEV eG erhalten.

Wie die Kammer mitteilt, sollen die Berufsträger über die in der Steuerberaterkanzlei eingesetzte Fachsoftware auf die Steuerberaterplattform zugreifen können. Die Identifizierung erfolgt dann über den neuen mit eID ausgestatteten Personalausweis. Für die Authentifizierung findet dann der Abgleich mit dem von den Steuerberaterkammern geführten Berufsregister statt. Eine Anmeldung über eine gesonderte Signaturkarte wie beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ist somit nicht erforderlich. „Der neue Personalausweis ist ein hochsicheres Identifizierungs- und Authentifizierungsmedium und steht jedem Berufsträger und jeder Berufsträgerin zur Verfügung. Damit entfällt der Aufwand der Beantragung und Nutzung einer zusätzlichen Karte“, erklärt die Bundessteuerberaterkammer. Zudem würden diejenigen, die das Postfach nutzten, perspektivisch in der Lage sein, sich mit dem Nutzerkonto der StB-Plattform auch unter Nachweis ihrer Berufsträgereigenschaft auf anderen Plattformen der digitalen Verwaltung zu authentisieren. Dank des neuen Personalausweises könnten bei Bedarf auch solche Online-Dienste genutzt werden, die eine Authentisierung mit dem Vertrauensniveau „substanziell“ oder „hoch“ erforderten, so die Kammer.

Auch die Frage der Verschlüsselung, die kurz vor dem ursprünglich geplanten Start des beA für Verunsicherung gesorgt hat, sehen die Steuerberater als unproblematisch an. Dabei mag es auch eine Rolle spielen, dass der Berufstand seit langem routiniert mit Mandanten und der Finanzverwaltung auf digitalem Wege zusammenarbeitet. Die Bundessteuerberaterkammer tauscht sich zudem regelmäßig mit der Bundesrechtsanwaltskammer und der Bundesnotarkammer aus, „um bestehende Erfahrungen aus ähnlichen Projekten zu nutzen.“ „Mit der beim beSt vorgesehenen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bieten wir allen Beteiligten eine praktische und zugleich sichere Handhabung ihrer Kommunikation an“, ist die Kammer überzeugt.