Junge Anwältinnen und Anwälte wollen heute lieber als Angestellte in einer Kanzlei arbeiten. Die Partnerschaft ist für die meisten heute nicht mehr das erstrebenswerte Karriereziel. Das geht aus der aktuellen Studie zur „Jungen Anwaltschaft“ des Soldan Instituts hervor. Diese Entwicklung führt auch dazu, dass in Deutschland immer weniger Kanzleien neu gegründet werden.
Gleichwohl hat sich der Kanzleispezialist Soldan dazu entschieden, in diesem Jahr wieder den Kanzleigründerpreis zusammen mit dem Deutschen Anwaltverein und dem Forum Junge Anwaltschaft zu vergeben. „Diejenigen, die sich mit Unternehmergeist und innovativen Konzepten auf dem umkämpften Anwaltsmarkt etablieren, verdienen unsere Anerkennung. Das wollen wir mit unserem Kanzleigründerpreis zum Ausdruck bringen und ein Zeichen für den Anwalt als Unternehmer setzen“, sagt Soldan-Geschäftsführer Christian Lieb.
Für den 11. Kanzleigründerpreis können sich alle Anwältinnen und Anwälte bewerben, die im Zeitraum von 2020 bis 2022 allein oder mit Partnern eine Kanzlei gegründet haben. Bis 30. September 2024 können sie ihre aussagekräftigen Unterlagen digital einreichen.
Eine Fachjury unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Matthais Kilian, Direktor des Soldan Instituts und Inhaber der Hans-Soldan-Stiftungsprofessur, wählt die überzeugendsten Gründungskonzepte aus. Die Gewinnerinnen und Gewinner erhalten Soldan-Gutscheine im Wert von 5.000 Euro, 3.000 Euro und 2.000 Euro.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier