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Kanzlei-Gründerpreis

Soldan honoriert unternehmerischen Mut

Der "Soldan Kanzlei-Gründerpreis" wird von Soldan seit vielen Jahren gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dem Deutschen Anwaltverein (DAV) und dem Forum Junge Anwaltschaft ausgeschrieben. In der Regel findet der Wettbewerb alle zwei Jahre statt. Zuletzt wurden die Sieger Ende 2021 ausgelobt. Der nächste Kanzlei-Gründerpreis findet 2024 statt.

Teilnahme-Voraussetzungen

An der Preisausschreibung können junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte teilnehmen, die ihre Kanzlei in alleiniger Verantwortung oder gemeinsam mit Kollegen gegründet haben.

Preise im Gesamtwert von 10.000 Euro

Ausgezeichnet werden die drei überzeugendsten Gründungskonzepte mit Soldan-Gutscheinen im Wert von insgesamt 10.000 Euro, wobei 5.000 € auf den ersten, 3.000 € auf den zweiten und 2.000 € auf den dritten Preis entfallen.

Wissenschaftlich betreut wird der Kanzleigründerpreis vom Soldan Institut. Hier finden Sie weitere Informationen zum Wettbewerb und zu den Siegern des Kanzleigründerpreises seit 2001. In Kürze können Sie sich auf der Seite des Instituts für den Wettbewerb registrieren.

Ablaufplan

Step 1 – Teilnahme-Bewerbung für den Soldan Kanzlei-Gründerpreis
Step 2 – Bewerbungsunterlagen hochladen
Step 3 – Jurysitzung zur Festlegung der drei Gewinner des Soldan Kanzlei-Gründerpreis
Step 4 – Preisverleihung

Fragen zum Soldan Kanzlei-Gründerpreis?

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Kanzlei-Gründerpreis. Für weitere Informationen oder bei Fragen zum Bewerbungsverfahren sprechen Sie uns an – telefonisch unter 0201 8612-104 oder per E-Mail an sander@soldan.de.

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