Soldan prämiert wieder erfolgreiche Kanzleineugründungen

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Mit innovativen Konzepten und einer guten Portion Unternehmergeist kann man sich auch auf dem umkämpften Anwaltsmarkt mit einer eigenen Kanzlei erfolgreich etablieren. Das beweisen die Gewinnerinnen und Gewinner des Soldan Kanzleigründerpreises bereits seit vielen Jahren. In diesem Jahr können sich wieder erfolgreiche Gründer bewerben. Angesprochen sind alle Anwältinnen und Anwälte, die im Zeitraum von 2016 bis 2019 allein oder mit Partnern eine Kanzlei gegründet haben. Bis zum 12. September 2021 können sie ihre aussagekräftigen Unterlagen digital einreichen.

Eine Fachjury wählt dann die überzeugendsten drei Gründungskonzepte aus. Die Gewinner dürfen sich über Soldan-Gutscheine im Wert von 5.000 Euro, 3.000 Euro und 2.000 Euro freuen.

„Mit unserem Wettbewerb wollen wir Kanzleigründerinnen und -gründer unterstützen und würdigen, denn immer weniger wagen diesen Sprung in die Selbständigkeit“, erklärt Soldan-Geschäftsführer Christian Lieb. Bereits seit einigen Jahren sinkt die Zahl der niedergelassenen Anwältinnen und Anwälte in Deutschland kontinuierlich. Statt eine eigene Kanzlei zu gründen, wollen viele lieber als freie Mitarbeiter oder Angestellte in einer Kanzlei tätig sein. „Diesen Trend können wir nicht aufhalten. Mit unserem Preis können wir aber ein Zeichen für den Anwalt als Unternehmer setzen“, sagt Lieb.

Den Kanzleigründerpreis schreibt die Hans Soldan GmbH zusammen mit dem Deutschen Anwaltverein, dem Forum Junge Anwaltschaft und der Bundesrechtsanwaltskammer alle zwei Jahre aus. Wegen der Corona-Pandemie musste der zehnte Kanzleigründerpreis von 2020 auf dieses Jahr verschoben werden. Ob die feierliche Preisverleihung im Herbst als Präsenzveranstaltung oder ausschließlich virtuell stattfinden kann, ist derzeit noch nicht abzusehen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung unter hier.