Soldan zeichnet erfolgreiche Kanzlei-Gründerinnen und Gründer aus

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Soldan gratuliert den Gewinnern und Gewinnerinnen des Kanzlei-Gründerpreises 2024. Zum 11. Mal zeichnet der Kanzlei-Spezialist Anwältinnen und Anwälte aus, die den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt haben und bereit sind, unternehmerische Risken einzugehen. „Die Mehrheit der jungen Anwältinnen und Anwälte wollen heute im Angestelltenverhältnis arbeiten. Daher ist der Gründerpreis ein wichtiges Signal für den Markt“, stellt Soldan-Geschäftsführer Christian Lieb fest.

Der erste Preis geht an die Kanzlei Seebach Frey Partner. Die Sozietät mit fünf Berufsträgern hat sich im Kammerbezirk Kassel, erfolgreich mit einem gut durchdachten Marketingkonzept etabliert. Neben dem Notariat umfasst die anwaltliche Tätigkeit viele Rechtsgebiete vom allgemeinen Zivilrecht, Arbeitsrecht, über Bau- und Architektenrecht, Datenschutzrecht, Energierecht, bis hin zum Verkehrs- und Vertragsrecht. Damit erfüllt die Kanzlei in einem Kammerbezirk mit stark rückläufigen Anwaltszahlen eine wertvolle Versorgungsaufgabe. Zudem engagieren sich die Berufsträger auch gesellschaftlich: Mit dem Projekt „give a girl a robe“ wollen sie Mädchen für den Beruf der Anwältin begeistern. „Die Kanzlei SEEBACH FREY & PARTNER beweist, dass es einem jungen Team auch jenseits der traditionellen Standorte des Big Law gelingen kann, spannende Wirtschaftsmandate zu betreuen“, begründet Prof. Dr. Matthais Kilian, Direktor des Soldan Instituts, und Vorsitzender der Jury die Entscheidung.

Die Kanzlei Dreyenberg in Frankfurt am Main erhält den zweiten Platz. Die fünf Berufsträger haben sich auf die Fachgebiete Steuerrecht, Gemeinnützigkeitsrecht sowie Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert. Dabei konzentrieren sie sich auf die Beratung von jungen Unternehmerinnen und Unternehmern, Start-up-Gründerinnen und -Gründern, aber auch vermögenden Privatpersonen sowie Krypto-Investoren und Investoren. „Das Besondere an dieser Kanzleigründung ist die klare Ausrichtung auf die Zielgruppe, die angesprochen werden soll“, resümiert Kilian.

Mit dem dritten Platz wird die Rechtsanwältin Bettina Sievers für ihre gleichnamige Kanzlei in Brühl ausgezeichnet. Erst spät ist sie in den Anwaltsberuf gestartet, hat zunächst eine Lehre als Erzieherin und danach das Abitur absolviert. Nach ihrem Jura-Studium und ihrem 2. Staatsexamen hat sie zwei Jahre als Rechtsberaterin beim Sozialverband VdK gearbeitet. Dann entschied sie sich, eine eigene Kanzlei für Sozialrecht zu gründen. „Bei der Kanzleigründung von Bettina Sievers hat uns ihr Werdegang und die mutige Entscheidung, sich in dem als wenig lukrativ geltenden Spezialgebiet Sozialrecht selbständig zu machen, beeindruckt“, erklärt Kilian die Wahl der Jury.

Die Gewinnerinnen und Gewinner dürfen sich über ein Preisgeld von insgesamt 10.000 Euro freuen.

Über den „Kanzlei-Gründerpreis“
Der 2001 erstmals verliehene „Kanzlei-Gründerpreis“ findet in der Regel alle zwei Jahre statt. An dem renommierten Wettbewerb können junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte teilnehmen, die ihre Kanzlei in alleiniger Verantwortung oder gemeinsam mit Kollegen gegründet haben. Für den Kanzel-Gründerpreis 2024 konnten sich Gründungen aus den Jahren 2020 bis 2022 bewerben. Mitglieder der Jury waren: Edith Kindermann (Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins), Dr. Thomas Remmers (Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer und Präsident der Rechtsanwaltskammer Celle), Maximilian Krämer (Forum Junge Anwaltschaft), Christian Lieb (Geschäftsführer der Hans Soldan GmbH) und Prof. Dr. Matthias Kilian (Direktor des Soldan Instituts). Nähere Informationen zum Gründerpreis seit 2001.

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