EuGH erklärt Regelung zum Fremdbesitzverbot für zulässig

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Es bleibt dabei: In Deutschland bleiben reine Finanzbeteiligungen an einer Rechtsanwaltsgesellschaft verboten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das so genannte Fremdbesitzverbot für zulässig erklärt (Az.: C-295/23 vom 19.12.2024). Eine solche Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs sei mit dem Ziel gerechtfertigt, dass Rechtsanwälte ihren Beruf unabhängig und unter Beachtung ihrer Berufs- und Standespflichten ausüben können, so die Richter des EuGH.

Der Generalanwalt am EuGH Campos Sánchez-Bordona hatte in seinen Schlussanträgen angemerkt, dass die deutsche Regelung des §59e BRAO a.F., nach der nur „beruflich aktive“ Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Gesellschafter einer Anwaltskanzlei sein dürfen, in einigen Punkten nicht mit der Dienstleistungsrichtlinie des Binnenmarktes vereinbar sei. Meistens folgen die Richter den Schlussanträgen der Generalanwälte – in diesem Fall jedoch nicht: Nach Ansicht der Richter ist die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt. „Ein Mitgliedstaat kann nämlich legitimerweise davon ausgehen, dass ein Rechtsanwalt nicht in der Lage wäre, seinen Beruf unabhängig und unter Beachtung seiner Berufs- und Standespflichten auszuüben, wenn er einer Gesellschaft angehörte, zu deren Gesellschaftern Personen zählen, die ausschließlich als reine Finanzinvestoren handeln, ohne den Rechtsanwaltsberuf oder einen anderen, vergleichbaren Regeln unterliegenden Beruf auszuüben. Eine solche Beschränkung geht nicht über das hinaus, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich ist“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und beim Deutschen Anwaltverein (DAV) werden diese klaren Worte aus Luxemburg sehr begrüßt. So sieht BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels in dem Urteil ein Bekenntnis zu den Kernwerten der Anwaltschaft: „Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen ihren Beruf frei ausüben können. Dies dient in besonderem Maße auch dem Schutz der Mandantinnen und Mandanten, die sich auf die Unabhängigkeit der sie beratenden Anwältinnen und Anwälte verlassen können müssen!“ Auch der DAV betont in seiner Erklärung die Bedeutung einer unabhängigen Anwaltschaft. „Ein seiner Rendite verpflichteter Investor muss in Verfolgung seiner Ziele marktsteuernde Interessen verfolgen. Wir sind erleichtert, dass wir dies im Kontext deutscher Rechtsanwaltsgesellschaften weiterhin nicht befürchten müssen“, sagt DAV-Präsidentin Rechtsanwältin Dr. h.c. Edith Kindermann.

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Anke Stachow
Anke Stachow ist freie Journalistin mit dem Schwerpunkt „Recht und Steuern“. Seit Anfang 2015 schreibt sie für Soldan regelmäßig über Themen, die Anwälte und Steuerberater interessieren. Anke Stachow hat viele Jahre als Redakteurin für die Financial Times Deutschland und die Frankfurter Allgemeine Zeitung gearbeitet.