STAR-Bericht: In der Anwaltschaft klaffen die Einkommen stark auseinander

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In der deutschen Anwaltschaft existieren große Umsatz- und Einkommensunterschiede. Das betrifft nicht nur den Vergleich zwischen Mann und Frau, sondern auch zwischen Stadt und Land und vor allem zwischen Ost und West. Das geht aus dem jüngsten STAR-Bericht (Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte) hervor, den das Institut für Freie Berufe im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer erstellt hat und der das Wirtschaftsjahr 2013 betrifft. Danach erzielten Rechtsanwälte, die in Vollzeit arbeiten, einen durchschnittlichen persönlichen Honorarumsatz von 193.000 Euro, ihre Kolleginnen dagegen nur von 118.000 Euro. Noch deutlicher treten die Unterschiede hervor, wenn man Ost und West betrachtet: Während im Westen der durchschnittliche Honorarumsatz der Rechtsanwälte bei 212.000 Euro lag und bei den Anwältinnen bei 129.000 Euro, so betrug er bei den Kollegen im Osten lediglich 134.000 Euro und bei den Kolleginnen sogar nur 100.000 Euro.

Grundsätzlich zeigt die Statistik, dass eine fachliche Spezialisierung den Honorarumsatzes erhöht, wenngleich auch hier der Umsatz im Osten Deutschlands deutlich niedriger ausfällt: Fachanwälte im Westen erreichten einen persönlichen Honorarumsatz von 222.000 Euro, Fachanwälte im Osten hingegen lediglich von 152.000 Euro. Bei Anwälten ohne Spezialisierung betrug er im Westen 123.000 Euro gegenüber 80.000 Euro im Osten. Eine wesentliche Rolle bei der Höhe der Honorare spielt auch die Tatsache, ob der Anwalt in der Stadt oder auf dem Land arbeitet. Mit 228.000 Euro ist der Honorarumsatz eines Anwalts in einer Großstadt mit mehr als 500.000 Einwohnern fast doppelt so hoch wie der seines Kollegen in einer ebenso großen Stadt im Osten Deutschlands.

Die großen Unterschiede bei den Honorarumsätzen schlagen auch bei den persönlichen Überschüssen durch, die nach Abzug der Kosten übrig bleiben. Er lag bei den Anwälten im Bundesdurchschnitt bei 94.000 Euro und bei den Anwältinnen bei 56.000 Euro.

Zu beobachten ist auch, dass Zeithonorare immer mehr an Bedeutung gewinnen. „Insgesamt 49,7 Prozent der Rechtsanwälte rechneten zwischen einem und maximal 50 Prozent ihrer Mandate über Zeithonorare ab und 13,9 Prozent der hier befragten Rechtsanwälte mehr als die Hälfte ihrer Mandate“, heißt es in dem STAR-Bericht. Vor allem spezialisierte Rechtsanwälte würden sich häufiger nach Zeitaufwand bezahlen lassen. Dabei weisen die Stundensätze eine große Spreizung auf: Der niedrigste Stundensatz im Bundesdurchschnitt lag bei den männlichen Berufskollegen bei 144 Euro und bei den Kolleginnen bei 113 Euro, die höchsten bei 233 Euro (Rechtsanwältinnen: 190 Euro) Der Regelstundensatz betrug bei den Anwälten 187 Euro und bei den Anwältinnen 155 Euro.

Auskunft gibt die Statistik auch zu den Kanzleiumsätzen: So setzen westdeutsche Kanzleien mit durchschnittlich 671.000 Euro mehr als doppelt so viel um wie Kanzleien in Ostdeutschland mit 303.000 Euro. Auch beim durchschnittlichen Kanzleiüberschuss gibt es große Unterschiede zwischen West und Ost: Rechtsanwaltskanzleien mit Sitz in einer westdeutschen Großstadt mit mehr als 500.000 Einwohnern erreichen einen Kanzleiüberschuss von 456.000 Euro, im Osten liegt dieser nur bei 183.000 Euro.