„Wir brauchen dringend mehr Rechtssicherheit für Legal Tech“

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Die Situation für Legal Tech Unternehmen in Deutschland ist nach wie vor schwierig: Innovative Geschäftsmodelle werden von den Institutionen der Anwaltschaft und den Gerichten angegriffen, und umgekehrt leiden Anwälte an zurestriktiven berufsrechtlichen Vorgaben. Gleichzeitig hält sich jedoch der Gesetzgeber mit Regelungen, die für mehr Rechtssicherheit sorgen könnten, zurück. Der im März 2020 gegründete Legal Tech Verband Deutschland hat sich nun zum Ziel gesetzt, die Kluft zwischen Anwaltschaft und Legal Tech zu überwinden. Die Mitglieder setzen sich für einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen bei nichtanwaltlichen Marktakteuren und mehr Bewegungsspielraum für Anwälte ein. Über die Positionen der Initiative berichtet der Vorstandsvorsitzende des Verbandes Rechtsanwalt Dr. Philipp Plog, Managing Partner bei Fieldfisher in Hamburg.

Was sind Ihrer Meinung nach die größten Schwierigkeiten, mit denen Legal Tech Unternehmen in Deutschland zu kämpfen haben?

Dr. Philipp Plog: Für Legal Techs, die nicht als Rechtsanwaltskanzlei an den Markt gehen, stellt sich nach wie vor die Frage, was sie überhaupt unternehmen dürfen, um nicht mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Konflikt zu geraten. Das Urteil des Bundesgerichtshofs zu wenigermiete.de im November 2019 hat zwar für mehr Rechtssicherheit für die Legal Tech Unternehmen gesorgt, die auf der Basis einer Inkassoerlaubnis Forderungen ihrer Kunden durchsetzen. Über die eigentliche Forderungsdurchsetzung hinaus bleiben aber noch viele Fragen ungeklärt. Das betrifft zum Beispiel die Bündelung von Ansprüchen etwa aus dem Dieselskandal oder dem LKW-Kartell, die Abwehr von Ansprüchen (statt der Geltendmachung) oder die Beratung zum Beispiel mit Vertragsgeneratoren.

Die Anwaltschaft beschwert sich, dass sie durch das anwaltliche Berufsrecht eingeschränkt werden, die Legal Tech Unternehmen hingegen nicht. Dadurch sei der Wettbewerb unfair. Wie steht Ihr Verband zu diesem Vorwurf?

Dr. Philipp Plog: Der Vorwurf ist völlig berechtigt. Das Verrückte ist ja, dass auch viele Legal Techs sich über eine Liberalisierung des anwaltlichen Berufsrechts freuen würden, weil das ihre Kooperationsmöglichkeiten mit Kanzleienerleichtern würde (etwa durch Provisionsmodellebei der Vergütung etc.). Deshalb fordern wir, dass das anwaltliche Berufsrecht gelockert wird. Anwälte sollten Erfolgshonorare nehmen dürfen. Zudem sollte das Provisionsverbot fallen und das Fremdfinanzierungsverbot gelockert werden. Einige Akteure versuchen aber gerade umgekehrt, gleiche Wettbewerbschancen mit einer Rolle rückwärts zu erzwingen. Der Bundesrat hat – wie früher auch schon die Bundesrechtsanwaltskammer – im Mai 2020 vorgeschlagen, Erfolgshonorare ganz und gar – also auch den Inkassounternehmen – zu verbieten. Damit würde eine fatale Abwärtsspirale eingeleitet, obwohl die enormen Fortschritte, die Legal Tech Akteure außerhalb von Kanzleien beim Zugang zum Recht bei der Mietpreisbremse, bei Fluggastentschädigungen oder beim Kündigungsschutz erreicht haben, auf der Handliegen.

Die Verfechter des anwaltlichen Berufsrechts verweisen auf die Allgemeinwohlverpflichtung des Anwalts. Sie argumentieren auch, dass die Leistungen beim Anwalt im Erfolgsfall sogar billiger seien als bei einem Legal Tech-Anbieter. Denn der Mandant, der gewinnt, zahlt aufgrund der Kostenübernahmeregelung nichts.

Dr. Philipp Plog: Beim Anwalt zahlt der Mandant, wenn er seinen Prozess verliert. Dieses Kostenrisiko hat er nicht, wenn er sich an ein Legal Tech-Anbieter wendet, der mit einer Provision vergütet wird. Dann zahlt er nur im Erfolgsfall eine Provision. Dieses Angebot ist für viele Menschen verständlicher Weiser verlockend. Denn es fällt den meisten leichter, etwas zu zahlen, wenn sie gewinnen, als eine Niederlage zu akzeptieren und dann auch noch dafür bezahlen zu müssen.

Wie steht Ihr Verband zu dem immer wieder erhobenen Vorwurf, dass durch eine weitgehend automatisierte Rechtsberatung keine Rechtsfortentwicklung mehr erfolgen wird?

Dr. Philipp Plog: Das ist falsch; vielmehr trifft das genaue Gegenteil zu. Nehmen wir das Beispiel flightright: Viele Urteile beim Bundesgerichtshof und beim Europäischen Gerichtshof, die das Unternehmen für seine Kunden erwirkt hat, haben die Rechtsprechung zur Fluggastentschädigung im Sinne der Verbraucher fortentwickelt. Dabei spielt eine wichtige Rolle, dass sich Legal Tech-Unternehmen auf die Lösung eines Problems spezialisiert haben und durch ihre hohen Fallzahlen mehr Verhandlungsmacht entfalten und somit Ansprüche besser durchsetzen können, als ein Anwalt, der sich mit der Materie nur ab und zu beschäftigt.

Wie kann der Gesetzgeber die Legal Tech-Branche unterstützen?

Dr. Philipp Plog: Wir brauchen dringend mehr Rechtssicherheit. Deshalb muss der Gesetzgeber einen Erlaubnistatbestand für die außergerichtliche, nicht-anwaltliche Rechtsberatung schaffen, die den Bedürfnissen am Zugang zum Recht gerecht wird. Die Angebote der Legal Tech-Unternehmen haben vielen Verbrauchern erst den Zugang zum Recht ermöglicht.

Zum anderen müssen Anwälte größere berufsrechtliche Spielräume erhalten, auch um Investitionen in Technologie stemmen zu können. Ein erster Schritt in diese Richtung wäre es, Erfolgshonorare zu erlauben. Es steht nicht zu befürchten, dass die Anwälte durch diese Lockerung ihrem gesamten Berufsethos entsagen. Das beweist zum Beispiel die Einigungsgebühr. Sie ist ein Erfolgselement in der anwaltlichen Vergütungsregelung. Das anwaltliche Vergütungssystem ist schon heute geprägt von latenten Zielkonflikten zwischen Mandanteninteresse und dem eigenen Vergütungsinteresse, und niemand wäre auf die Idee gekommen, darin die Gefahr einer Überkommerzialisierung zu sehen.

Rechtsanwalt Dr. Philipp Plog, Managing Partner bei Fieldfisher in Hamburg.