Wirtschaftskanzleien gründen eigenen Bundesverband

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Seit Ende März gibt es einen weiteren Bundesverband, der Juristinnen und Juristen repräsentiert und sich mit den Veränderungen im Rechtsberatungsmarkt beschäftigt: den Bundesverband der Wirtschaftskanzleien (BWD). Derzeit zählen 34 Kanzleien zu den Mitgliedern. Sie beschäftigen nach eigenen Angaben mehr als 17.000 Mitarbeitende, darunter fast 5.000 Anwältinnen und Anwälte, und erwirtschaften zusammen einen Umsatz von mehr als 2 Milliarden Euro im Jahr.

Der Verband wird von einem Vorstand geführt, dem acht Mitglieder angehören. Vorstandssprecher ist Rechtsanwalt Stefan Rizor von der Kanzlei Osborne Clarke; sein Stellvertreter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Wegerich von der AnwaltSpiegel-Gruppe. Unterstützt wird der BWD von einem „Advisory Board“ aus Unternehmensjuristinnen und -juristen. „So stellen wir sicher, dass der BWD auch immer den Blickwinkel der Mandanten berücksichtigt“, heißt es auf der Homepage. Ein „Scientific Board“, dem namhafte Wissenschaftler, darunter auch der Kölner Berufsrechtler Prof. Dr. Martin Henssler, angehören, soll dafür sorgen, dass die nationale und internationale Perspektive auf Entwicklungen in Deutschland und in anderen Rechtsmärkten einbezogen wird.

Schon bei dem ersten Treffen seien nach den Worten von Vorstandssprecher Rizor eine Reihe von Themen identifiziert worden, bei denen sich die Mitglieder künftig eine bessere Vertretung wünschen. Dazu gehören zum Beispiel das Fremdbesitzverbot, Geldwäsche oder Cyber Security. Zu den einzelnen Themen sind Task Forces gebildet und Ansprechpartner festgelegt worden, um schnell und agil arbeiten zu können. Zu dem Thema Cyber Security hat sogar schon eine erste Veranstaltung stattgefunden. Über den Austausch unter den Mitgliedern und mit den Mandanten hinaus will der Bundesverband mit seinen Themen auch bei Bundes- und Landesgesetzgebern sowie in der Rechtspolitik insgesamt Gehör finden.

Das ist bei den beiden großen Institutionen der Anwaltschaft bislang nicht immer der Fall. Viele Interessen der Wirtschaftskanzleien stehen weder bei der Bundesrechtsanwaltsammer, noch beim Deutschen Anwaltverein (DAV) oben auf der Prioritätenliste. Einige Mitglieder im BWD machen aus ihrer Unzufriedenheit mit der bisherigen Vertretung ihrer Interessen keinen Hehl: Ein Berufsverband sollte nach vorne denken und Ideen für die Zukunftsfähigkeit des Berufsstandes entwickeln, wird dort gesagt. BRAK und DAV stemmten sich jedoch vehement gegen Veränderungen. Allerdings betont Rizor ausdrücklich, dass sich der BWD nicht als Gegenposition zum DAV verstehe und auch keine Lobbyorganisation für seine Mitglieder sei.

Prof. Dr. Volker Römermann, dessen Kanzlei ebenfalls BWD-Mitglied ist, erwähnt ein praktisches Beispiel dafür, wie wenig bislang der Berufsalltag in großen Wirtschaftskanzleien bei der Gesetzgebung berücksichtigt werde: das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das nur für den einzelnen Anwalt, aber nicht für eine Sozietät als solches konzipiert worden sei – obwohl die Sozietät doch die Mandate annehme.

Der DAV hat reagiert und inzwischen das „FORUM für Wirtschaftskanzleien“ gegründet. Er setzt weiterhin auf eine langfristige Zusammenarbeit. „Damit sich alle Stimmen im Verband auch wiederfinden, braucht es Vernetzung, Austausch und Zusammenarbeit. Denn so unterschiedlich die Kanzleistrukturen sind, so einen doch alle gewisse Interessen, etwa beim Schutz des Berufsgeheimnisses und der berufsrechtlichen Rahmenbedingungen“, lautet das Statement, das der DAV im Nachgang zu einem ersten offenen Austausch mit dem Forum für Wirtschaftskanzleien am 7. April verkündete. Das zweite Treffen ist bereits für den 3. Mai geplant.