Die Richterschaft will das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) reformieren. Nicht nur die Arbeitsgruppe aus Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs, die sich seit 2019 mit der Modernisierung des Prozessrechts beschäftigt, hat diesen Punkt auf ihre Reform-Liste gesetzt. Auch die Justizministerinnen und -minister der Länder hatten sich in ihrer Frühjahrskonferenz dieses Themas angenommen. Denn aus der Richterschaft ist die Klage zu vernehmen, dass die Rücklaufquote beim eEB „teilweise katastrophal“ sei und den Gerichten dadurch deutlich mehr Aufwand entstehe. Hinzu kommt, dass bei der Zustellung über einen sicheren Übermittlungsweg wie dem beA der Zugang beim Empfänger durch eine automatisierte Eingangsbestätigung nachgewiesen werde. Deshalb liege eine Reform nahe.
Nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe sollte daher nicht mehr die individuelle Kenntnisnahme eines Schriftstücks durch den Anwalt oder die Anwältin maßgeblich sein, sondern der Eingang im beA. Alternativ wird vorgeschlagen, dass es bei dem ursprünglichen Procedere bleibt, jedoch bei unterbliebener Erteilung des Empfangsbekenntnisses, das Dokument nach einer Frist von maximal einer Woche als zugestellt gilt.
Dieser Reformvorschlag stößt jedoch innerhalb der Anwaltschaft auf großen Widerstand. Das geht aus einer Befragung von mehr als 1000 Anwältinnen und Anwälten hervor, die das Soldan Institut im Rahmen des Berufsrechtsbarometers 2021 durchgeführt hat. Danach stößt dieser Vorschlag bei 63 Prozent der Befragten auf Ablehnung, 27 Prozent befürworten ihn und 10 Prozent haben keine Meinung dazu. „Die Einführung einer Zustellfiktion wird von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten offensichtlich als ein besonders nachhaltiger Eingriff in die anwaltliche Unabhängigkeit gesehen“, stellt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts sowie des Instituts für Anwaltsrecht der Universität zu Köln, fest.