Anwaltschaft plädiert für eine dynamische Gebührenanpassung

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Die große Mehrheit der deutschen Anwältinnen und Anwälte wünscht sich, dass ihre Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) jährlich nach einem geeigneten Kostenindex angepasst werden. Das geht aus einer Befragung des Soldan Instituts unter 2.770 Berufsangehörigen im Rahmen des Berufsrechtsbarometers 2021 hervor.

Zwar ist es erst zwei Jahre her, dass die RVG-Gebühren erhöht wurden. Angesichts der steigenden Kosten infolge der hohen Inflation von mittlerweile knapp neun Prozent wird derzeit aber wieder über eine notwendige Gebührenerhöhung nachgedacht. Immerhin musste die deutsche Anwaltschaft davor acht Jahre lang auf eine Anpassung warten.

Immer wieder wird deshalb Kritik an der starren Gebührenanpassung laut, die in Deutschland über den langwierigen Prozess der Gesetzgebung erfolgt. Das führe dazu, so die Kritiker, dass die Anwaltschaft regelmäßig von der Einkommensentwicklung anderer Berufsgruppen abgekoppelt werde. Anwältinnen und Anwälte müssen bei Gebühren, die über einen längeren Zeitraum konstant bleiben, mit kontinuierlich steigenden Betriebskosten zurechtkommen. Nach Angaben des Soldan Instituts entfallen in deutschen Kanzleien durchschnittlich 40 Prozent der Betriebskosten auf das Personal, 22 Prozent auf Mieten und acht Prozent auf Fremdkosten. Alle diese Kosten richten sich nach der Entwicklung des Marktes. „Die steigenden Betriebskosten können die Anwältinnen und Anwälte dann nur über eine Schmälerung ihres eigenen Unternehmerlohns oder eine restriktive Lohnpolitik gegenüber ihrem Kanzleipersonal auffangen“, stellt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts sowie des Instituts für Anwaltsrecht der Universität zu Köln, fest. Andere Volljuristen wie Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte profitieren hingegen von der kontinuierlichen Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst.

Insofern verwundert es nicht, dass sich 60 Prozent eine Indexierung der Anwaltsgebühren wünschen. Dies wird in anderen Ländern bereits praktiziert. Dort orientieren sich die Anwaltsgebühren zum Beispiel an der allgemeinen Lohnentwicklung in bestimmten Berufsgruppen (Slowakei), an der Preisentwicklung ausgewählter Produkte und Leistungen (US-Bundesstaat Pennsylvania) oder nach einem eigenständigen Index, der sich wiederum aus mehreren gebräuchlichen Preisindizes zusammensetzt (Niederlande). Weitere 18 Prozent der Befragten, die an der Soldan-Studie teilgenommen haben, würden eine gesetzliche Pflicht des Bundestags zur Anpassung der Gebühren in jeder Legislaturperiode begrüßen. Nur 16 Prozent sprechen sich dafür aus, die bisherige Lösung beizubehalten. Bei dieser Minderheit handelt es sich zum überwiegenden Teil um ältere Berufsträger. Bei den Jüngeren und bei den Fachanwältinnen und Fachanwälten überwiegt dagegen deutlich der Wunsch, dass es zu einer Dynamisierung der Anwaltsvergütung kommt und die zähen Verhandlungen endlich der Vergangenheit angehören.