Rechtsfachwirte wollen ausbilden – BRAK und DAV begrüßen die Initiative

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Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte suchen immer händeringender nach Kanzleifachkräften. Die Idee, das Thema Ausbildung zur/zum  Rechtsanwaltsfachangestellten auf mehrere Schultern zu verlagern, könnte das Problem vielleicht mildern. Seit einigen Jahren setzt sich der ReNo Bundesverband gemeinsam mit dem Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte dafür ein, dass Geprüfte Rechtsfachwirtinnen und -fachwirte innerhalb der Kanzlei gemeinsam mit dem Berufsträger eigenverantwortlich Rechtsanwaltsangestellte ausbilden dürfen. Entsprechende Vorschläge hat der Verband schon bereits vor geraumer Zeit an das Bundesjustizministerium gesandt.

Nun scheint Bewegung in diese Angelegenheit zu kommen. So haben die beiden anwaltlichen Dachorganisationen, die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV), kürzlich ihre Stellungnahmen zur Ausbildereignung von Geprüften Rechtsfachwirtinnen und Rechtsfachwirte abgegeben. Einhellig begrüßen sie die Initiative: Die Anwältinnen und Anwälte würden dadurch von Ausbildungsaufgaben entlastet und der Beruf der Rechtsfachwirtin bzw. -fachwirt aufgewertet. Dies könnte zu einer stärkeren Mitarbeiterbindung führen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken, so die Argumentation. In der Praxis würden die Rechtsfachwirtinnen und -fachwirte ohnehin schon heute einen Großteil der praktischen Ausbildung übernehmen, heißt es.

Großen Wert legt die BRAK in ihrer Stellungnahme darauf, dass den Rechtsfachwirtinnen und -wirten die fachliche Eignung nur unter der Voraussetzung zugesprochen werde, dass der Ausbildungsvertrag mit einer Rechtsanwaltskanzlei abgeschlossen wird. Die Kanzlei muss die Ausbildungsstätte sein und die oder der Rechtsfachwirtin / -fachwirt auch dort angestellt sein. „So wird verhindert, dass etwa selbstständig tätige Sekretariatsdienste oder Umschulungseinrichtungen die Ausbildung ohne Bezug zum Rechtsanwaltsbüro und ohne dortige unmittelbare Erfahrung vornehmen können“, heißt es. Zudem sollten die Geprüften Rechtsfachwirtinnen oder -fachwirte mindestens vier oder fünf Jahre Berufserfahrung vorweisen können.

Der DAV betont, dass die eigenverantwortliche Ausbildung durch die Geprüften Rechtsfachwirtinnen und Rechtsfachwirte nicht dazu führen dürfe, dass auf einmal Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine eigene Ausbildereignung durch eine gesonderte Prüfung absolvieren müssten. „Demzufolge müsste eine Änderung der bestehenden Rechtslage dahingehend erfolgen, dass nur Geprüfte Rechtsfachwirtinnen und Rechtsfachwirte eine Ausbildereignungsprüfung ablegen müssen, um die notwendige fachliche Eignung im Sinne von § 28 Absatz 1 Satz 2 i. V. m.§ 30 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu erlangen“, heißt es in der DAV-Stellungnahme. Mit einer Änderung in der ReNoPatAusbilder-Eignungsverordnung könnte das erreicht werden. Denn bislang können nur diejenigen ausbilden, die zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind. Die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Ausbildung der ReFas eigenverantwortlich zu übernehmen, besitzen die Geprüften Rechtsfachwirtinnen und Rechtsfachwirte bereits. Im Rahmen ihrer Prüfung wird der theoretische Teil nach der Ausbilder-Eignungsverordnung absolvieren. Den praktischen Teil können sie derzeit wegen der fehlenden Verordnung nicht ablegen.

Wie aus der DAV-Stellungnahme hervorgeht, sei es auch vorstellbar, dass Rechtsanwaltsfachangestellte beziehungsweise Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte in ihrem Beruf eigenverantwortlich ausbilden können. Sie müssten dann allerdings beide – die theoretische und praktische -Ausbildereignungsprüfungen für den Berufszweig ReNoFa ablegen.

Inwieweit nun das in dieser Sache federführende Bundesjustizministerium die Vorschläge von BRAK und DAV weiter verfolgt, bleibt abzuwarten. Der ReNo Bundesverband freut sich jedenfalls, dass auch die beiden anwaltlichen Dachorganisationen den Änderungsbedarf bei der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachgestellten erkennen und Lösungen vorschlagen. Hier greift das Vereinsmotto der Reno-Vereine „gemeinsam mehr erreichen“ und so wird der Reno Bundesverband am Ball bleiben und zeitnah beim Bundesjustizministerium nach dem Sachstand anfragen.