Aktuelle BGH-Entscheidungen und jüngste Systemausfälle des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz zeigen deutlich: Die elektronische Aktenführung und das beA erfordern besondere Aufmerksamkeit bei der Kanzleiorganisation und bringen weiterhin erweiterte Sorgfaltspflichten mit sich.
Im Blog der Digitalen Kanzlei werden dazu einige Beispiele beleuchtet.

