„Die Sensibilität der Anwälte für den Datenschutz ist stark gestiegen “

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Seit gut einem Jahr sind die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das reformierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. In mehreren Webinaren hat Rechtsanwalt und Datenschutzrechtsexperte Dr. Robert Kazemi mit Soldan viele Anwältinnen, Anwälte sowie Kanzleimitarbeiter im Umgang mit dem neuen Datenschutzrecht geschult. Im Folgenden berichtet er darüber, was sich nach einem Jahr DSGVO alles verändert hat und was Anwältinnen und Anwälte unternehmen sollten, um bei Datenschutz und Datensicherheit am Ball zu bleiben.

Sind die deutschen Anwältinnen und Anwälte jetzt alle fit in Sachen Datenschutz?

Dr. Robert Kazemi: Die Sensibilität der Anwaltschaft für den Datenschutz hat stark zugenommen. Das steht auf jeden Fall fest. Das Interesse an diesen Themen war insbesondere kurz vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften und mindestens ein halbes Jahr danach sehr groß. Das belegen schon die Teilnehmerzahlen an den Webinaren und die hohen Zugriffsraten auf die E-Broschüre, die Soldan zum Download angeboten hat. Ich gehe auch davon aus, dass die meisten die Kernforderungen der DSGVO umgesetzt haben.

Haben sich die neuen Datenschutz-Vorschriften denn bislang als praktikabel erwiesen?

Dr. Robert Kazemi: Es gab am Anfang schon einige Schwierigkeiten. Für große Unsicherheit hat anfänglich zum Beispiel die Frage gesorgt, ob die Erstinformationspflichten nach Art. 14 und 15 DSGVO auch erfordern, dass Anwälte ihre Prozessgegner darüber informieren müssen, ob und welche Daten sie gegen ihn oder seine Mandanten erhoben haben. Das müssen sie nicht  – so viel ist inzwischen geklärt. Die Neufassung des §29 BDSG sieht Ausnahmeregelungen für Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte vor.

Das jetzt geltende Datenschutzrecht sieht wesentlich höhere Bußgelder bei Verstößen vor. Wie streng sind die Aufsichtsbehörden bislang gewesen?

Dr. Robert Kazemi: Es ist schon zu beobachten, dass die Datenschutzbehörden sehr viele Beschwerden erhalten. Bußgelder wurden gegenüber Rechtsanwälten – so weit ich weiß – noch nicht verhängt. Die Datenschutzbehörden verfolgen nach meiner bisherigen Einschätzung auch eher einen beratenden Ansatz statt zum scharfen Schwert des Bußgelds zu greifen.

Worum geht es bei den Beschwerden?

Dr. Robert Kazemi: Bei den Fällen, in denen ich Kanzleien gegenüber den Behörden vertrete, handelt es sich meistens um zwei Arten von Beschwerden. Die eine hat etwas mit Personenverwechslung zu tun. Es wurden zum Beispiel falsche Adressdaten ermittelt oder Dokumente falsch eingetütet . Die andere richtet sich hauptsächlich gegen die Kommunikation über E-Mail.

Was haben denn die Betroffenen in diesem Zusammenhang moniert?

Dr. Robert Kazemi:Die Betroffenen haben sich über unzureichende Verschlüsselung der E-Mails beschwert, die Anwälte verschickt haben. Einige Zeit war es auch unklar, wie weit E-Mails, die Anwälte verschicken, verschlüsselt sein müssen. Heute steht fest: Für ihre Kommunikation über E-Mail müssen Anwälte eine TSL-Verschlüsselung der Ausbaustufe 1.2 einsetzen.

Wie steht es mit der Abmahnwelle, die viele mit dem Inkrafttreten der DSGVO befürchtet haben?

Dr. Robert Kazemi: Eine Abmahnwelle ist ausgeblieben. Es hat bislang aber einige Urteile gegeben, die auf wettbewerbsrechtlicher Ebene gegen Datenschutzverstöße vorgehen. Die Kläger unterstellen damit, dass Datenschutzverstöße den Beklagten Wettbewerbsvorteile verschaffen. Ob die Kläger aus dem regelwidrigen Marktverhalten Unterlassungsansprüche herleiten können, ist allerdings derzeit umstritten.

Was empfehlen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen, um auch weiterhin beim Datenschutz auf dem Laufenden zu bleiben?

Dr. Robert Kazemi: Viele Anwältinnen und Anwälte haben die Schulung ihrer Kanzleimitarbeiter zu diesem Thema vernachlässigt. Das ist sehr gefährlich, gerade was den Aspekt der Datensicherheit betrifft. Durch Nachlässigkeiten der Mitarbeiter können Kanzleisysteme schnell gehackt werden. Die Datenschutzbehörden fragen dann sofort nach, ob die Mitarbeiter auch entsprechend geschult worden sind. Es drohen bei solchen „Unfällen“ nicht nur hohe Bußgelder. Es steht auch die Reputation der ganzen Kanzlei auf dem Spiel.

Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi und Soldan veranstalten am 2. Juli sowie am 6. und 8. August 2019 ein jeweils einstündiges Webinar zum Thema „Datenschutzschulung für Mitarbeiter“. Weitere Informationen finden Sie hier.