Das Soldan Institut hat mit seinem neuesten Forschungsbericht „Fachanwälte für Strafrecht“ eine weitere Studie veröffentlicht, die eine der großen Fachanwaltschaften detailliert untersucht. Sie ergänzt die zuvor bereits publizierten Veröffentlichungen zu den Fachanwaltschaften für Familienrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht.
Die Studie der Kölner Berufsforscher untersucht die Struktur der Fachanwaltschaft für Strafrecht, analysiert die Gründe für den Erwerb des Fachanwaltstitels und zeichnet nach, wie sich der Erwerb der für eine Titelverleihung notwendigen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen vollzieht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung der wirtschaftlichen und fachlichen Effekte des Titelerwerbs.
Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts: „Trotz einer insgesamt erheblichen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation in Folge des Titelerwerbs fällt diese bei Fachanwälten für Strafrecht zumeist schwächer aus als in anderen Fachanwaltschaften. Mit Erwerb des Fachanwaltstitels haben zwar 41 % der befragten Fachanwälte für Strafrecht eine Verbesserung ihrer Marktstellung wahrgenommen.
Mit dieser Einschätzung bleiben sie aber hinter dem Durchschnitt aller zum Fachanwalt qualifizierten Rechtsanwälte zurück.“ Die Untersuchung belegt, dass sich die Wettbewerbssituation der Fachanwälte für Strafrecht durch den Titelerwerb in geringerem Maße verändert als in anderen Fachanwaltschaften und ihre Mandatsstruktur größtenteils dieselbe bleibt. Die Studie des Soldan Instituts hebt als bemerkenswert hervor, dass Fachanwälte für Strafrecht auf den Titelerwerb drei Mal so oft wie ihre Fachanwaltskollegen eine höhere Reputation bei Gericht und Kollegen sowie eine verbesserte Vernetzung innerhalb des Berufsstands zurückführen.
Felix Rimkus, Mitautor des Buches: „Fachanwälte für Strafrecht stellen als Rechtsanwalt einen eigenen Typus dar. Sie betreuen in weit größerem Umfang als andere Fachanwälte eine – für das Fachgebiet typische – private Mandantschaft und sind seltener in Sozietäten tätig.
Die Hälfte aller Fachanwälte für Strafrecht ist Einzelanwalt, während die übrigen Fachanwälte nur zu 37 % alleine arbeiten. Zudem gibt es auch keine Fachanwaltschaft, die zu einem größeren Anteil Mandate außerhalb des eigenen Fachgebiets grundsätzlich ablehnt und sich somit voll und ganz auf das Spezialgebiet konzentriert.“
Hinweise für die Redaktionen
1,9 % aller deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bzw. 9,1 % aller Fachanwältinnen und Fachanwälte ist die Befugnis erteilt, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.
Der Titel wird von einer Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn ein Rechtsanwalt durch einen Lehrgangsbesuch und die Bearbeitung von 60 strafrechtlichen Fällen binnen drei Jahren überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Strafrecht nachweist. Mit nahezu 3.000 Mitgliedern ist die 1997 eingeführte Fachanwaltschaft für Strafrecht die sechstgrößte der insgesamt 21 Fachanwaltschaften, die gegenwärtig existieren. Die meisten Fachanwälte für Strafrecht im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gibt es in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Ostdeutschland ist die Fachanwaltsdichte für das Strafrecht deutlich geringer als in den alten Bundesländern.
Die 168seitige Studie „Fachanwälte für Strafrecht“ von Matthias Kilian und Felix Rimkus (ISBN 978-3-8240-5416-0) erscheint zum Preis von 15 EUR im Anwaltverlag (Bonn). Im selben Verlag bereits publiziert sind die Bände „Fachanwälte für Familienrecht“ (ISBN 978-3-8240-5415-2), „Fachanwälte für Verkehrsrecht“ (ISBN 978-3-8240-5416-9) und „Fachanwälte für Arbeitsrecht“ (ISBN 978-3-8240-5417-6). Für die Studien wurden die Ergebnisse einer bundesweiten Befragung von 2.500 Fachanwältinnen und Fachanwälten aus dem Blickwinkel der jeweiligen Fachanwaltschaft analysiert.
Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dr. Matthias Kilian
Weyertal 59
50937 Köln
Tel.: 0221 5481 1123
Fax: 0221 5481 1125
Mobil: 0177 884 5827
E-Mail: kilian@soldaninstitut.de
Über das Soldan Institut
Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein, der Bundesrechtsanwaltskammer und WoltersKluwer Deutschland unterstützt.