Die Hälfte des Kanzleiumsatzes fließt in den Betrieb

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Rund die Hälfte des Umsatzes einer Kanzlei wird von den Betriebskosten wieder aufgezehrt. Das geht aus einer Befragung des Soldan Instituts unter 1.593 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zur Kostenquote und Kostenstruktur hervor.

Der Studie der Kölner Berufsforscher zufolge entfallen 40 Prozent der Kanzleikosten auf das Personal, 22 Prozent auf die Kanzleiräume, 15 Prozent auf die Ausstattung und 8 Prozent auf Fremdleistungen. Sonstige Kosten schlagen mit 15 Prozent zu Buche. Dabei wenden Einzelanwälte zwar deutlich weniger Geld für Personal auf als ihre Berufskollegen in Sozietäten; dafür sind ihre Aufwendungen für Räume, Ausstattungen und Fremdleistungen höher.

Während die Kanzleigröße oder der Standort die gesamte Kostenquote nur in geringem Maße beeinflussen, lassen sich Unterschiede aber je nach Tätigkeitsschwerpunkt ausmachen. So existieren in Kanzleien, die schwerpunktmäßig zum Recht des geistigen Eigentums, Medizinrecht, Bau- und Architektenrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht beraten, überdurchschnittlich niedrigere Kostenquoten. Anwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt im Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht sowie Bilanz- und Steuerrecht müssen hingegen mit vergleichs-weise höheren Kostenquoten rechnen.

Ein interessanter Detailbefund der Untersuchung betrifft die Versicherungskosten. So weisen Kanzleien, die als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) organisiert und deshalb verpflichtet sind, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2,5 Millionen Euro abzuschließen, nur eine geringfügig höhere Kostenquote auf als die einfache Partnerschaftsgesellschaft (+0,6 Prozentpunkte). „Die erhöhte Versicherungspflicht für die PartG mbB ist daher häufig kein Hindernis, diese Rechtsform zu wählen, zumal die meisten Kanzleien freiwillig in erheblichem Umfang versichert sind“, stellt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, fest.

Ansprechpartner Institut:
Prof. Dr. Matthias Kilian
Soldan Institut
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50937 Köln
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Über das Soldan Institut:

Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein, der Bundesrechtsanwaltskammer und Wolters Kluwer Deutschland unterstützt. Der Institutsdirektor, Prof. Dr. Matthias Kilian, ist Inhaber einer Professur u.a. für Anwaltsrecht und anwaltsorientierte Juristenausbildung der Universität zu Köln.