Viele Anwältinnen und Anwälte von Konten-Kündigung getroffen

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Grafik Umfrage BRAK

Es ist eine böse Überraschung für viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Diverse Banken und Sparkassen haben ihnen in den vergangenen Wochen plötzlich ihre Sammelanderkonten gekündigt. Über ein Fünftel der Anwältinnen und Anwälte von insgesamt mehr als 9.600, die die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aktuell befragt hat, sind derzeit davon betroffen. Dabei erhielten knapp 21 Prozent eine Kündigung für das Sammelanderkonto durch ihre Bank und 2,4 Prozent für ihre Einzelanderkonten. „Da die Banken die ersten Kündigungen überwiegend im Jahr 2022 auf den Weg gebracht haben, ist mit einer Ausweitung des Problems in den kommenden Wochen und Monaten zu rechnen“, stellt Rechtsanwältin Ulrike Paul, Vizepräsidentin der BRAK, fest. Die Kammer sowie der Deutsche Anwaltverein wurden von den Kündigungen genauso überrascht wie ihre Mitglieder.

Den Hintergrund für diese Aktion bilden Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits im vergangenen Jahr geändert hat. So hat sie die Niedrigrisikoeinstufung für Sammelanderkonten der Anwältinnen und Anwälte (Ziff. 7 der Auslegungshinweise, „Besonderer Teil: Kreditinstitute“) ersatzlos gestrichen. Das nahmen nun verschiedene Banken und Sparkassen zum Anlass, um die Konten der Anwältinnen und Anwälte zu kündigen. Wie aus der BRAK-Umfrage hervorgeht, wurden in knapp drei Viertel aller Kündigungen das Geldwäschegesetz und in mehr als der Hälfte der Fälle das Geldwäschegesetz als Grund genannt. Die BaFin wiederum argumentiert, dass die geänderten Auslegungshinweise gar keine Kündigung erforderten. Vizepräsidentin Paul hält daher dieses Vorgehen der Kreditinstitute für übereilt und zudem völlig unnötig: „Aus der bloßen Aufhebung einer Privilegierung resultiert doch nicht zwangsläufig, dass anwaltliche Anderkonten nun tatsächlich mit einem höheren Geldwäscherisiko belastet wären oder sonst ein Grund dafür ersichtlich ist, diese Konten zu kündigen.“

Für die betroffenen Anwältinnen und Anwälte, die Fremdgelder auf den Sammelkonten verwalten, ist dieses Vorgehen der Kreditinstitute auf jeden Fall ein herber Schlag. Sie drängen auf eine Lösung des Problems. Denn wenn sie für jeden Mandanten, für den sie Gelder verwalten, ein einzelnes Konto anlegen müssten, wären damit erhebliche zusätzliche Kosten und ein immenser Verwaltungsaufwand verbunden. Die BRAK hat sich deshalb bereits an das Bundesfinanzministerium, das Bundesministerium der Justiz, den Bundesverband deutscher Banken und die BaFin gewandt und hofft, dieses Problem für die Anwaltschaft aus der Welt zu schaffen.