Die Parlamente von Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben im Februar und Juni beschlossen, den Reformationstag (31. Oktober) ab 2018 als gesetzlichen Feiertag einzuführen. In den fünf „neuen“ Bundesländern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen sowie Sachsen und Sachsen-Anhalt, ist der 31.10. seit der Wiedervereinigung ein gesetzlicher Feiertag. In Baden-Württemberg findet am Reformationstag keine Schule statt, doch achtet man darauf, dass traditionell auch die Herbstferien in diese Zeit fallen. Aufgrund des Reformationsjubiläums war der Reformationstag 2017 ein bundeseinheitlicher Feiertag. Die norddeutschen Länder nahmen dies zum Anlass, diesen Feiertag auch in Zukunft arbeitsfrei zu stellen. In den anderen Bundesländern, also auch in NRW, sind keine politischen Bemühungen für die Einführung als Feiertag zu erkennen.
Die Gesetzesänderung erreichte alle Kalenderhersteller erst nach des Kalendarium für 2019, so dass weder bei Soldan noch bei anderen Herstellern dieser Punkt richtig dargestellt wird. Auf die Fristenberechnung wirkt sich der Feiertag in der Weise aus, dass Fristen in den Ländern einen Tag später ablaufen. Ein Fristversäumnis ist also wenig wahrscheinlich.