Arbeitgeber sollen nun dazu verpflichtet werden, ihren Mitarbeitern Selbsttests oder einen Schnelltest anzubieten, um eine potenzielle SARS-COV-2-Infektion nachweisen oder ausschließen können. Eine entsprechende Ergänzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil jetzt vorgelegt. Sie wird voraussichtlich mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in der nächsten Woche in Kraft treten.
Danach müssen Arbeitgeber allen Mitarbeitern, die nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal in der Woche einen Test anbieten. Mitarbeiter, die viele Kundenkontakte haben, sollen sogar zweimal wöchentlich ein Testangebot erhalten. Während die Mitarbeiter nicht verpflichtet sind, sich auch tatsächlich testen zu lassen, müssen die Arbeitgeber zumindest die Möglichkeiten dafür schaffen und auch die Tests bezahlen. Das Bundesarbeitsministerium weist darauf hin, dass Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden können. Wie aus einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z. vom 14.04.2021 Seite 15) hervorgeht, sollten die Arbeitgeber über einen Zeitraum von vier Wochen nachweisen können, dass sie Tests in ausreichender Zahl bestellt haben und sie somit ihrer Pflicht nachgekommen sind. Das gilt ebenso, falls sie Tests zwar bestellt, aber aufgrund von Lieferengpässen noch nicht erhalten haben.
Soldan unterstützt Arbeitgeber dabei, diese Testpflicht zu erfüllen. Der Kanzleispezialist bietet bereits seit Anfang März seinen Kunden verlässliche Schnelltests verschiedener Hersteller an. Der Abstrich bei diesen Tests erfolgt über die Nase und kann von Laien ohne Probleme selbst ausgeführt werden.
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