„Es ist kompliziert“ – so würde wohl der Beziehungsstatus zwischen Anwaltschaft und Rechtsschutzversicherungen auf Facebook lauten. Auf einander verzichten würden jedoch beide Gruppen nicht wollen. Nach wie vor sind rechtsschutzversicherte Mandate für die große Mehrheit (71 Prozent) der Anwältinnen und Anwälte reizvoll. Sie geben an, dass die Vorteile die Nachteile überwiegen. Das geht aus einem Langzeitvergleich des Soldan Instituts hervor, die es im Rahmen des Berufsrechtsbarometers unter 1.161 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten durchgeführt hat.
Die große Mehrheit der Befragten (69 Prozent) stimmt aber auch der Aussage zu, dass die Zusammenarbeit mit den Rechtsschutzversicherern im Laufe der Zeit schwieriger geworden sei. So seien die Versicherer bei der Erteilung von Deckungszusagen zurückhaltender geworden. Auch haben Streitigkeiten über die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren zugenommen. Zudem würden die Versicherer öfter als früher Einblick in die Mandatsbearbeitung verlangen. Gleichwohl berichtet aber nur etwas mehr als ein Drittel davon, dass die schwierige Zusammenarbeit mit den Rechtsschutzversicherern dazu geführt habe, dass solche Mandate in der Kanzlei an Bedeutung verloren hätten. Dabei äußerten sich Anwältinnen etwas häufiger negativ über die Zusammenarbeit mit den Versicherern als ihre männlichen Kollegen.
Kritischere Bewertungen der Zusammenarbeit gab es auch häufiger von älteren Anwälten sowie Fachanwälten. „Es zeigt sich, dass die Versicherungsbranche nach wie vor ein bedeutender Faktor vor allem für die Anwaltskanzleien ist, die primär Verbraucher betreuen“, stellt Prof. Dr. Matthias Kilian fest. Er ist Direktor des Soldan Instituts und lehrt und forscht an der Universität zu Köln.