beA-Softwarezertifikate – Dringender Handlungsbedarf bis 30.06.2024

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Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer erinnert in ihrer letzten Mitteilung vom 23.05.2024 nochmal an die Notwendigkeit des Austausches der alten beA-Softwarezertifikate, da alte Zertifikate ab dem 01.07.2024 gesperrt werden. 

Mehr über den Austausch der beA-Softwarezertifikate im Blog der Digitalen Kanzlei.