Anwälte stehen interprofessioneller Zusammenarbeit noch skeptisch gegenüber

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Ergebnisse aus der Befragung zum Berufsrechtsbarometer des Soldan Instituts


Bislang steht die Mehrheit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland einer interprofessionellen Berufsausübung eher ablehnend gegenüber. So hätten es sich 62 Prozent wohl eher gewünscht, wenn sich an den jetzigen berufsrechtlichen Vorschriften zur Sozietätsfähigkeit verschiedener Berufe nichts ändern würde. Bei einer Befragung des Soldan Instituts im Rahmen des Berufsrechtsbarometers von April bis Juli 2015 hatten sie sich für eine Beibehaltung des Status Quo ausgesprochen. Danach dürften lediglich 31 Prozent die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßen, nach der sich nun Anwälte auch mit Ärzten oder Apothekern zusammenschließen dürfen (Az.: 1 BvL 6/13). Sie gaben bei der Befragung an, dass sie eine Lockerung befürworten würden. 7 Prozent hatten sich hingegen noch gar keine Meinung zu diesem Thema gebildet.

Die Einstellung der Anwälte gegenüber diesen Liberalisierungen im Berufsrecht ist allerdings stark von ihrem Alter sowie von ihrer Spezialisierung abhängig: Anwälte im Alter von bis zu 40 Jahren sprachen sich lediglich zu 47 Prozent für eine Beibehaltung des Status Quo aus. Keine Änderung wünschten sich 59 Prozent im Alter zwischen 51 und 60 Jahren, bei Anwälten über 60 Jahren waren es sogar 69 Prozent. Während Generalisten nur mit 21 Prozent für eine Erweiterung des Kreises der sozietätsfähigen Berufe plädierten, waren es bei den Spezialisten für Rechtsgebiete mit 34 Prozent deutlich mehr. „Die Erweiterung der Sozietätsfähigkeit wird perspektivisch in der Anwaltschaft immer mehr Befürworter finden, da die älteren Rechtsanwälte sukzessive aus der Anwaltschaft ausscheiden und zugleich der Anteil der Spezialisten kontinuierlich zunimmt“, sagt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts.

Ansprechpartner:

Prof. Dr. Matthias Kilian
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kilian@soldaninstitut.de

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Über das Soldan Institut:

Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein, der Bundesrechtsanwaltskammer und Wolters Kluwer Deutschland unterstützt. Der Institutsdirektor, Prof. Dr. Matthias Kilian, ist Inhaber einer Professur u.a. für Anwaltsrecht und anwaltsorientierte Juristenausbildung der Universität zu Köln.