„Es ist schade, dass das beA in Verruf geraten ist“

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Interview mit Ulrich Volk

Seit 2013 ist Ulrich Volk Vorsitzender des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und seitdem in dieser Mission bundesweit viel unterwegs.  Der Rechtsanwalt und Notar aus Wiesbaden sprach heute auf einer internen Veranstaltung der Hans Soldan GmbH über die neuesten Entwicklungen rund um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

 

Soldan #Insights: Am 29. September soll das beA nun an den Start gehen, hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) jüngst verkündet. Woran scheiterte denn der Start zu Anfang des Jahres?

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Ulrich Volk mit Soldan Geschäftsführer René Dreske.

Ulrich Volk: Die Benutzerführung für die Einrichtung des Berechtigungsmanagements war sehr schwierig und kompliziert. Das war sicherlich ein Grund für die Verzögerung. Ein anderer waren die bislang recht verhaltenen Bestellungen der beA-Karten. Es mussten rund 164.000 Karten produziert und versandt werden. Bis zum 31.12.2015 hatten aber gerade mal 40 Prozent der Anwälte eine Karte bestellt.

Und wie sieht der Stand der Dinge jetzt aus?
Die Bundesnotarkammer hat gerade wieder den Versand der Karten aufgenommen. Auch die Benutzerführung beim Berechtigungsmanagement ist einfacher geworden. Insgesamt existieren für das beA 30 verschiedene Berechtigungsstufen, die den Zugriff auf das Postfach unterschiedlich regeln. Sie reichen von „der Mitarbeiter darf nur reingucken und muss den Anwalt informieren“ bis hin zu „der Mitarbeiter darf hineinsehen, Eingänge entschlüsseln, in die elektronische Akte überführen und aus dem beA löschen“.

Und was bedeutet das in der Praxis?
Die Anwältinnen und Anwälte müssen entscheiden, wer in der Kanzlei in welcher Art und Weise auf das Postfach zugreifen darf – einschließlich aller möglichen Vertretungen im Urlaubs- oder Krankheitsfall.

Wie steht es um die Einbindung des beAs in die Kanzleisoftware?
Die Softwarehersteller bieten verschiedene Schnittstellen zum beA an, damit die Akten dann in gewohnter Form elektronisch weiterbearbeitet werden können. Allerdings müssen diese Schnittstellen vorher genau definiert werden. Die Hersteller beklagen in diesem Zusammenhang, dass ihnen die BRAK noch keine geeignete Testsoftware zur Verfügung stelle.

Für wie realistisch halten Sie denn den neuen Starttermin am 29. September?
Das hängt vor allem auch von der Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs in Berlin ab. Derzeit sind dort mehrere Eilverfahren anhängig: Dabei geht es um die Frage, ob Anwälte verpflichtet sind ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach zu nutzen, obwohl sie es gar nicht wollen. Leert ein Anwalt sein beA-Postfach nicht und versäumt wichtige Fristen, muss er dafür haften. Dagegen wenden sich die Kläger.

Sie sind der Meinung, dass sie nicht gezwungen sind, das beA zu nutzen. Eine solche gesetzliche Pflicht soll nach Auskunft des Bundesjustizministeriums erst ab dem 1.1.2018 bestehen. Gibt es denn keine Möglichkeit, Anwälte von der Nutzung des beA auszuschließen, wenn sie dies so wollen?

Nach Auskunft der BRAK gibt es dafür keine technische Lösung. Das liegt daran, dass alle im Anwaltsverzeichnis registrierten Anwälte automatisch ein beA-Postfach erhalten. Bislang hätte die BRAK einzig und allein die Möglichkeit, diejenigen Anwälte, die das beA erst einmal nicht nutzen wollen, aus dem Anwaltsverzeichnis zu streichen. Sie wären damit gleichzeitig ihre Zulassung los – das ist also keine Lösung.

Und was empfehlen Sie nun Ihren Berufskollegen? Sollen Sie erst den Ausgang des Verfahrens vor dem Anwaltsgerichtshof abwarten?
Nein, das beA wird auf jeden Fall kommen. Ich rate deshalb jeder Anwältin und jedem Anwalt, der noch keine beA-Karte hat, sofort eine zu bestellen sowie eine Ersatzkarte, dazu ebenfalls eine Signaturkarte, wer sie noch nicht hat. Um unabhängig von dem Kartenlesegerät arbeiten zu können, sollten Kollegen auch ein Mitarbeitersoftwarezertifikat bestellen. Außerdem müssen die Kanzleimitarbeiter geschult werden, denn sie betrifft das beA in entscheidendem Umfang. Für das Arbeiten mit dem beA müssen alle Dokumente digitalisiert werden. Die Kolleginnen und Kollegen müssen also überlegen, welchen Scanner sie benötigen und worauf bei der Digitalisierung der Akten geachtet werden muss. Da der Umgang mit dem beA in
großem Umfang die Kanzleimitarbeiter trifft, müssen sie entsprechend geschult werden.

Das hört sich alles nach viel Arbeit an. Lohnt sich so viel Aufwand für das beA?
Es ist wirklich schade, dass das beA durch einige handwerkliche Ungeschicklichkeiten derzeit so in Verruf geraten ist. Das ist nicht gerechtfertigt, denn es ist wirklich gut. Es wird dazu beitragen, die Arbeitsabläufe in der Kanzlei erheblich effizienter zu gestalten. Deshalb lohnen sich diese anfänglichen Anstrengungen auf jeden Fall.

Herr Volk, wir danken für dieses Gespräch.