Die Anwaltschaft in Deutschland schrumpft leicht, wird aber zunehmend spezialisierter und weiblicher. Das geht aus der aktuellen Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer hervor. So waren zum 01.01.2022 bei den 28 Rechtsanwaltskammern mit 165.587 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten 0,06 Prozent weniger zugelassen als noch im Vorjahr. Davon hatten 142.822 (-1.911) eine Einzelzulassung, 5.149 (+ 739) eine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin/-rechtsanwalt und 17.616 (+1.079) eine Doppelzulassung als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwältin /Syndikusrechtsanwalt. Wie die Bundesrechtsanwaltskammer mitteilt, ist der Anteil der Frauen weiter gestiegen – von 35,9 Prozent im Vorjahr auf jetzt 36,27 Prozent. Besonders beliebt ist bei den Frauen der Beruf der Syndikusanwältin. Sie stellen mit 57,7 Prozent mehr als die Hälfte.
Die Zahl der Anwaltsnotare und -notarinnen ist indes weiter zurückgegangen: Sie verringerte sich um 2,89 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf nun 5.015.
Ein moderates Wachstum ist abermals bei der Zahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte zu verzeichnen: Sie ist leicht um 368 auf 58.229 gestiegen. Am beliebtesten ist nach wie vor die Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht (11.055), gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht. Diese weist mit 59 Prozent auch den höchsten Frauenanteil auf. Gleichzeitig ist die Zahl der Fachanwältinnen und -anwälte im Familienrecht im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Das gilt ebenfalls für die Fachanwaltschaften Steuerrecht, Sozialrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. Die höchsten Zuwächse melden die Rechtsanwaltskammern bei den Fachanwaltschaften Arbeitsrecht, Verkehrsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Danach folgen Erbrecht, Informationstechnologierecht, Strafrecht und Medienrecht.